Freistellungsauftrag: Steuerfreibetrag für Kapitalerträge optimal nutzen

Trinkgeld kann sich im Laufe eines geschäftigen Arbeitstages schon mal zu einem stattlichen Betrag summieren. Ab einer gewissen Höhe ziehen Finanzämter bei der Steuerfreiheit aber doch eine Grenze.
Geldmünzen und -scheine Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Um einen Teil dieser Erträge steuerfrei zu erhalten, können Sparer einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser ermöglicht es, den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag gezielt zu nutzen und unnötige Steuerabzüge zu vermeiden. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen, gibt Hinweise zur optimalen Nutzung des gesetzlichen Freibetrags.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei zu erhalten. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Ohne einen Freistellungsauftrag führt das Kreditinstitut automatisch Abgeltungssteuer auf die Erträge an das Finanzamt ab.

Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?

Um einen Freistellungsauftrag einzurichten, muss man ein entsprechendes Formular bei der jeweiligen Bank oder dem Finanzinstitut einreichen. Der Freibetrag kann auf mehrere Institute verteilt werden, solange die Gesamtsumme den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreitet. Die Bank berücksichtigt den Freistellungsauftrag dann automatisch bei der Auszahlung von Kapitalerträgen.

Warum ist das wichtig?

Ohne Freistellungsauftrag werden auf sämtliche Kapitalerträge Steuern einbehalten, auch wenn diese unterhalb des Sparer-Pauschbetrags liegen. Dies führt dazu, dass zu viel gezahlte Steuern erst mit der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden können. Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zum Freibetrag direkt und ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Tipps & Hinweise

  • Regelmäßig prüfen, bei welchen Instituten Kapitalerträge anfallen und wie der Freibetrag verteilt ist.
  • Bei mehreren Konten oder Depots kann der Freistellungsauftrag entsprechend aufgeteilt werden.
  • Änderungen bei den eigenen Konten oder Erträgen sollten zeitnah im Freistellungsauftrag berücksichtigt werden.
  • Ein frühzeitig gestellter Freistellungsauftrag verhindert unnötige Steuerabzüge.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Wird kein oder kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt, führt die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Kapitalerträge an das Finanzamt ab. Zu viel gezahlte Steuern können zwar über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, dies ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden. (Quelle: Debeka)

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