Die geplante Aktivrente hat das Potenzial, die Erwerbsbereitschaft von Rentner:innen in Deutschland zu steigern: Unter den derzeitigen steuerlichen Bedingungen für den Hinzuverdienst in der Rente sagen 52 Prozent der älteren Arbeitnehmer:innen, sie wollten nach Erreichen des Ruhestands nicht mehr weiterarbeiten. Gibt es dagegen, wie in der Aktivrente vorgesehen, die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen, verringert sich der Anteil derjenigen, die nicht mehr arbeiten möchten, um rund fünf Prozentpunkte. Fast alle der Befragten, die sich vorstellen können, weiterzuarbeiten, sagen zudem, sie seien bereit, ein Jahr oder mehr zu verlängern. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag unserer Stiftung. Befragt wurden 3.000 Personen im Alter von 60 bis 71 Jahren.
Durch höhere Erwerbsbeteiligung und längere Beschäftigungsdauer würde das Arbeitsvolumen der 569.000 erwerbstätigen Personen im Alter zwischen 66 bis 70 Jahren um zehn Prozent steigen. Damit könnten sie rechnerisch 25.000 bis 33.000 zusätzliche Vollzeitstellen besetzen. Für den Staat rechnet sich die Aktivrente allerdings erst, wenn die Schwelle von mindestens 40.000 erreicht ist. Dann sind die für den Fiskus entstehenden Einkommensteuerverluste kompensiert. “Grundsätzlich setzt die Politik mit der Aktivrente ein wichtiges Zeichen: Arbeit im Alter ist gewollt – und sie lohnt sich”, sagt unser Arbeitsmarktexperte Eric Thode. “Damit die Reform die Erwerbsbeteiligung Älterer tatsächlich erhöhen kann, muss die Politik die neuen Möglichkeiten aber aktiv bewerben – verständlich, über zielgruppengerechte Kanäle, mit klaren Beispielen. Sonst droht das Potenzial der Aktivrente zu verpuffen.” Denn selbst bestehende Regeln im Rentenrecht sind vielen nicht bekannt. So wussten nur 37,5 Prozent der Befragten, dass es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Einkommen in der Altersrente gibt.
Potenzial heben: Die Erfahrung älterer Beschäftigter hilft gegen Fachkräftemangel
Zurzeit sind in Deutschland 21 Prozent der 65- bis 69-Jährigen erwerbstätig. Im Vergleich zu Dänemark oder Schweden ist die Quote damit eher gering – dort liegt sie bei rund 30 Prozent. Ältere Arbeitnehmer:innen verfügen über wertvolle Erfahrung, von der Unternehmen länger profitieren können, wenn mehr Menschen jenseits des gesetzlichen Rentenalters beruflich aktiv bleiben. “Die finanziellen Anreize der Aktivrente können das Weiterarbeiten auch dort attraktiver machen, wo Arbeitsbedingungen weniger günstig sind, etwa bei hoher Belastung, niedrigem Stundenlohn oder fehlender Möglichkeit zum Homeoffice. Die Aktivrente könnte somit einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels auch in weniger attraktiven Engpassberufen leisten”, sagt unser Arbeitsmarktexperte André Schleiter.
Regeln für Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen müssen vereinfacht werden
Während die Aktivrente also in der Zielgruppe umfassend bekannt gemacht werden muss, geht es an der juristischen Schnittstelle von Arbeit und Renteneintritt darum, die Rahmenbedingungen entscheidend zu vereinfachen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Derzeit sind die Regeln für die Wieder- und Weiterbeschäftigung zu kompliziert. Das zeigt eine weitere Untersuchung des Demographie Netzwerks – ddn e. V. im Auftrag unserer Stiftung, für die 17 Unternehmen verschiedener Größen und Branchen interviewt wurden. Insbesondere die restriktiven Bestimmungen bei der Ausgestaltung von sogenannten Hinausschiebensvereinbarungen und sachgrundlosen Befristungen tragen aus Sicht der Unternehmen zu Rechtsunsicherheit bei. Daraus entsteht das Risiko, dass bei der Wieder- und Weiterbeschäftigung unbefristete Arbeitsverhältnisse entstehen, die später nur schwer aufzuheben sind. Darunter leiden vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die mit 53 Prozent mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer:innen in Deutschland beschäftigen. Sie schrecken vor der Einstellung Älterer zurück oder gehen – bewusst oder unbewusst – die juristischen Risiken ein. Großunternehmen verfügen dagegen oft über die Ressourcen, befristete Beschäftigungsverhältnisse rechtssicher zu gestalten. Darüber hinaus können sie Beschäftigte im Ruhestand über Tochter- oder Zeitarbeitsfirmen einsetzen.
Aufgabe für Arbeitgeber: Mehr Wertschätzung für Ältere
Angesichts der Tatsache, dass laut IW-Personalpanel knapp vier von zehn Unternehmen arbeits- und sozialrechtliche Fragen bei der Beschäftigung Älterer haben, ist eine Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes über die bestehenden Pläne hinaus überfällig. Gleichzeitig sind auch die Arbeitgeber gefordert, denn unsere Befragungen zeigen: Altersgerechte Arbeitsbedingungen, mehr zeitliche Flexibilität und ein gutes Arbeitsklima sind Faktoren, die das Arbeiten für ältere Menschen interessant machen. (Quelle: Bertelsmann Stiftung)




