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Neu ab 2025? Kindergrundsicherung statt Kindergeld

Mehr als jedes fünfte Kind unter 18 Jahren in Deutschland ist armutsgefährdet
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Deutschland will gegen Kinderarmut vorgehen. Die Reform, die es Eltern leichter machen soll, Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag zu beantragen, kommt voraussichtlich 2025. 

Einer Bertelsmann-Studie zufolge sind In Deutschland 2,88 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren armutsgefährdet. Das ist mehr als jedes fünfte Kind (Stand 2021). Damit sind Kinder die Altersgruppe, die am zweithäufigsten von Armut betroffen ist. Ist das Geld in einer Familie knapp, hat das auch oft Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Die Bundesregierung will die Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine Kindergrundsicherung vor. Kindergeld würde zu einem Relikt aus der Vergangenheit. 

So hoch soll die Kindergrundsicherung sein 

„Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen“, heißt es laut Tagesschau.de im Koalitionsvertrag. Die Koalition hofft weiter, mehr Klarheit bei den Sozialleistungen für Eltern und Kinder zu schaffen. Viele Menschen wissen nicht, was ihnen zusteht oder nehmen die Hilfen nicht in Anspruch, da sie vor der Bürokratie und zu vielen Ämtern verschreckt sind. Laut Paus beziehen zum Beispiel nur 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag für Geringverdiener.  

Die Kindergrundsicherung soll Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des sogenannten „Bildungs- und Teilhabepakets“ sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bündeln. Der Betrag soll aus zwei Teilen bestehen, einem  

  • fixen Grundbetrag  

und  

  • einem flexiblen Zusatzbetrag. 

Der Grundbetrag soll mindestens mit dem Kindergeld (= 250 Euro) in der jetzigen Form übereinstimmen und als „Garantiebetrag“ nicht mit Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld der Eltern verrechnet werden. 

Der Zusatzbeitrag wird offenbar abhängig vom Einkommen der Eltern sein. Je mehr jemand verdient oder hat, desto geringer wird er ausfallen und irgendwann ganz entfallen. Im Eckpunktepapier, das Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Januar 2023 vorgestellt hat, heißt es: „Der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung sinkt, bis ab Überschreiten einer noch zu definierenden Einkommenshöhe kein Anspruch mehr besteht.“ 

Bis zu welchem Alter soll es die Kindergrundsicherung geben? 

Wie auch das Kindergeld sollen die Kindergrundsicherung alle Kinder von Geburt bis zum Alter von 18 Jahren erhalten. Junge Menschen in Ausbildung sollen die Leistung bis zum 25. Geburtstag, Studierende bis zum 27. Lebensjahr erhalten. dpa/ib 

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