Wer im Alter noch mal umzieht, sollte den Rentenversicherungsträger darüber umgehend informieren. Sonst kann die Rentenzahlung ausbleiben. So übermittelt man die neue Anschrift.
Damit Rentnerinnen und Rentner pünktlich und zuverlässig ihre Rente erhalten, ist es wichtig, dass der Rentenversicherungsträger die jeweils gültige Adresse hat. Darum sollten Rentenempfänger nach einem Umzug – egal, ob im Inland oder ins Ausland – umgehend eine Änderungsmitteilung vornehmen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Berlin hin.
Ruheständler, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen damit rechnen, dass die Rentenzahlung vorläufig ausgesetzt wird. Das passiert laut DRV spätestens dann, wenn die jährlich versandte Rentenanpassungsmitteilung nicht zugestellt und die neue Adresse daraufhin auch nicht ermittelt werden kann. Erst wenn der Renten Service dann über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt wird, wird die Rente wieder ausgezahlt.
Weil der Renten Service der Deutschen Post die Rentenzahlungen überweist, müssen Rentnerinnen und Rentner auch dort etwaige Adressänderungen hinterlegen. Besonders bequem geht das online unter www.rentenservice.de oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder Filiale der Deutschen Post. Eine separate Meldung an den Rentenversicherungsträger ist laut DRV nicht nötig: Der Renten Service leitet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter. (dpa/tmn/cw)