Für die Bruttostaatsverschuldung ihrer Mitgliedstaaten hat die EU eine Obergrenze in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) festgelegt. Derzeit halten 13 Länder diese Grenze ein, die 14 anderen Länder reißen die Grenze mitunter deutlich. Deutschland verfehlt die 60-Prozent-Marke knapp – die Schuldenquote der Bundesrepublik liegt im zweiten Quartal 2024 bei 61,9 Prozent, wie Daten des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) zeigen. Sechs Länder haben Schulden in Höhe von mehr als 100 Prozent des BIP: Griechenland, Italien, Frankreich, Belgien, Spanien und Portugal. Darüber hinaus beinhalten die EU-Schuldengrenzen auch Regel, nach der die Defizitquote der Haushaltssalden ihrer Mitgliedstaaten nicht unter Minus drei Prozent fallen darf. Diese Regel erfüllen derzeit 11 EU-Länder nicht.
Die Regierungen der EU-Staaten hatten sich zuletzt nach monatelangen Verhandlungen auf etliche Veränderungen bei Schuldengrenzen verständigt. Das bisherige Regelwerk zur Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben wurde von Kritikern seit Langem als zu streng angesehen. In Zukunft soll den Plänen Medienberichten zufolge unter anderem die individuelle Lage von Ländern stärker berücksichtigt werden. Die für die Aufsicht zuständige EU-Kommission soll etwa in einem Übergangszeitraum bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen können.
Wenn Mitgliedstaaten glaubhafte Reform- und Investitionspläne vorlegen, die Widerstandsfähigkeit und Wachstumspotenzial verbessern, soll auch der Zeitraum zur Schuldenverringerung verlängert werden können. Zudem soll es Schutzmaßnahmen geben: Hoch verschuldete Länder (Schuldenstand von über 90 Prozent) sollen ihre Schuldenquote jährlich um einen Prozentpunkt senken müssen, Länder mit Schuldenständen zwischen 60 und 90 Prozent um 0,5 Prozentpunkte.
Die Schuldenquote/Staatsschuldenquote bezeichnet das Verhältnis der Staatsverschuldung zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Übersteigen die Staatsausgaben die Staatseinnahmen, wird dies als Haushaltsdefizit bezeichnet (Gegenteil: Haushaltsüberschuss). Der Staat benötigt Fremdkapital, um die Mehrausgaben finanzieren zu können. Dieses Fremdkapital versucht der Staat über die Ausgabe von Staatsanleihen am Kapitalmarkt zu leihen. Staatsanleihen sind verzinste Wertpapiere. Die Höhe der Verzinsung wird maßgeblich durch die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Staates bestimmt. Die Kreditwürdigkeit wird von Ratingagenturen eingeschätzt, die den Staaten Bonitätsnoten verleihen. Je zuverlässiger der jeweilige Staat von den Ratingagenturen eingeschätzt wird, desto höher ist sein Bonitätsranking und folglich desto geringer die Verzinsung seiner Wertpapiere (Je sicherer die Anlage, desto geringer die Verzinsung). (Quelle: Statista/cw)