Altersteilzeit mit Rentenversicherung absprechen

Eine gute Beratung ist essenziell: Arbeitnehmer sollten sich vor der Vereinbarung einer Altersteilzeit auch bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Eine gute Beratung ist essenziell: Arbeitnehmer sollten sich vor der Vereinbarung einer Altersteilzeit auch bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Altersteilzeit ist theoretisch ab 55 Jahren möglich. Beschäftigte sollten aber sicherstellen, dass das Modell mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter geht. Hier gibt es Rat.

Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich vorher am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn wirklich auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Altersteilzeit folgt. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufmerksam.

Die Altersteilzeit muss immer mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann. Bei langjährigen Versicherten mit 35 Versicherungsjahren ist die Rente etwa frühestens ab dem 63. Lebensjahr möglich.

Berater prüfen Voraussetzungen

Wer sich unsicher ist, ob er die Bedingungen erfüllt, kann sich vor einer Vertragsvereinbarung mit dem Arbeitgeber an die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV wenden.

Die Beratungsteams prüfen dann zum Beispiel, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils die Anzahl an Versicherungsjahren erfüllen, die verlangt werden, um im Zweifelsfall vorzeitig in Altersrente gehen zu können. Andernfalls können unerwartete Schwierigkeiten entstehen, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann. Auf Wunsch erstellen die Beratungsstellen laut DRV auch Probeberechnungen über die im Anschluss an die Altersteilzeit zu erwartende Rentenhöhe.

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