Benko-Prozess: Richter beraten Urteil

Die Staatsanwaltschaft will eine «tat- und schuldangemessene Bestrafung» von René Benko
Die Staatsanwaltschaft will eine «tat- und schuldangemessene Bestrafung» von René Benko Foto: Barbara Gindl/APA/dpa
Der nur kurze Prozess gegen den Investor René Benko geht ins Finale. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben ihre Schluss-Plädoyers gehalten. Jetzt sind die Richterin und zwei Schöffen am Zug.

Innsbruck (dpa) – Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko hat die Staatsanwaltschaft eine «tat- und schuldangemessene Bestrafung» des Angeklagten gefordert. Es sei in dem zweitägigen Verfahren klar geworden, dass der 48-Jährige seine Gläubiger schädigen wollte, so die Oberstaatsanwältin. 

Mit einer Mietkostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro habe der Ex-Milliardär das Ziel verfolgt, seiner Familie das entsprechende Wohnobjekt in Innsbruck zu sichern, so die Vertreterin der Anklage. Diese und eine andere Zahlung seien angesichts der drohenden Insolvenz seiner Signa-Gruppe erfolgt. 

Benko verzichtet auf «letztes Wort»

Benkos Verteidiger Norbert Wess bezeichnete den Anklagevorwurf erneut als falsch und forderte einen Freispruch. Dass sich sein Mandat nicht mündlich zur Sache geäußert habe, sei sein gutes Recht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ausdrücklich bedauert, dass der Angeklagte auf diese Art viele Fragen offen gelassen habe. Benko verzichtete auch auf das «letzte Wort» und schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an. 

Auf das Delikt, das im österreichischen Strafrecht betrügerische Krida genannt wird, stehen bis zu zehn Jahren Haft. Die Richterin und zwei Schöffen haben sich nach den Plädoyers zur Beratung zurückgezogen. Sie entscheiden per Mehrheit über das Urteil.

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