Beschleunigte Einbürgerung für gut Integrierte soll fallen

Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild)
Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Berlin (dpa) – Die von der Ampel-Regierung beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Zuwanderer soll wieder abgeschafft werden. Darauf haben sich CDU, CSU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass will man demnach aber festhalten.

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