„Geld vom Chef“ kann man in sechs verschiedenen Varianten erhalten. Die heißen im Fachjargon etwas sperrig „Durchführungswege“. Was dahintersteckt, welche Regeln gelten
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht allen offen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Seit 2002 besteht ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Im Klartext: Jeder kann Teile des eigenen Gehalts in eine bAV stecken – und das innerhalb gewisser Grenzen sogar steuer- und sozialabgabenfrei. In den fünf klassischen Durchführungswegen entscheidet der Arbeitgeber, welches bAV-Produkt angeboten wird. Anders bei der Nahles-Rente: Hier bestimmen Tarifverträge über die Sparform.
Seit 2022 muss der Arbeitgeber auch bei Entgeltumwandlung 15 Prozent zum bAV-Beitrag zuschießen, sofern er durch die bAV des Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge spart. Geht das Unternehmen pleite, ist das bAV-Kapital besonders gut geschützt.
Betrieblich angespartes Altersvorsorgekapital ist pfändungssicher und auch fürs Jobcenter unantastbar. Damit gehört es bei Anspruch auf Bürgergeld (früher: Hartz IV) auch nicht zum verwertbaren Vermögen.
Die Wege: Sechs Varianten
Direktzusage und Unterstützungskasse waren früher weit verbreitet, sind aber stark auf dem Rückzug. Entgeltumwandlung gibt es hier kaum, meist wird die Vorsorge komplett vom Arbeitgeber finanziert. Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Versorgungsleistung zu, etwa eine bestimmte Monatsrente im Alter. Und er macht alles selbst – von der Kapitalanlage bis zur Auszahlung der Rente. Bei der Unterstützungskasse kümmert sich ein externer Anbieter um die Vorsorge. Der Arbeitgeber behält aber Einfluss auf die Anlage.
Bei Direktversicherung und Pensionskasse wird das Kapital in eine Lebensversicherung investiert. Das bedeutet in der Regel: viel Sicherheit, wenig Rendite. Je nach Anbieter stehen aber auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit höherer Renditechance zur Wahl.
Pensionsfonds sind sehr frei in ihrer Anlagepolitik. Manche legen überwiegend in Anleihefonds an, andere in Aktienfonds. Dabei wird das Guthaben vor der Rente schrittweise in sicherere Anlagen umgeschichtet. Aufgrund der Anlage am Kapitalmarkt sind deutlich höhere Renditen drin.
Sozialpartnermodelle – nach Ex-Arbeitsministerin Andrea Nahles auch Nahles-Rente genannt – fallen aus dem üblichen bAV-Rahmen. So müssen sie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und per Tarifvertrag festgezurrt werden. Zudem darf keine Garantie zu Rentenhöhe oder Mindestverzinsung gegeben werden. Arbeitgeber dürfen aber die Zahlung der bAV-Beiträge zusagen. Durch Wegfall der Garantie kann das Geld deutlich rendite-stärker angelegt werden. Die Investitionen werden breit gestreut – über Anlageklassen, Regionen und Branchen –, um Marktschwankungen auszugleichen. Übrigens: Anders als bei den anderen bAV-Varianten fließt bei der Nahles-Rente das Kapital im Alter immer als Rente, nicht als Einmalzahlung.
Den ganzen Artikel zum Thema „Betriebsrente” findet ihr in der Courage 04/23.