Bewerbungsprozess: Diese Tests können auf Sie warten

Ein Bewerbungsprozess kann nervenaufreibend sein - zusätzliche Einstellungstests können Unsicherheit auslösen. Was gilt?
Ein Bewerbungsprozess kann nervenaufreibend sein - zusätzliche Einstellungstests können Unsicherheit auslösen. Was gilt? Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Medizincheck, Persönlichkeitstest, Stresstest: Wenn Arbeitgeber das im Bewerbungsverfahren verlangen, kann das Bewerberinnen und Bewerber verunsichern. Welche Tests gibt es – und sind sie Pflicht?

Bielefeld (dpa/tmn) – Nicht jeder Arbeitgeber vertraut auf die Selbstdarstellung von Bewerberinnen und Bewerbern. Mitunter wollen – oder müssen – sie sich mit bestimmten Tests ein eigenes Bild machen. Was kann Jobsuchende hier erwarten? 

Sogenannte Einstellungsuntersuchungen sind eine Maßnahme der Personalauswahl – der Arbeitgeber möchte hier über eine ärztliche Untersuchung erfahren, ob ein Jobkandidat oder eine Jobkandidatin für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.

Neben solchen Untersuchungen kommen im Bewerbungsprozess mitunter auch noch andere Tests zum Zuge: «Das können beispielsweise Persönlichkeitstests oder Stresstests sein», so Schulze Zumkley. 

Tests müssen sich auf konkrete Stelle beziehen

Solche Tests setzen ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers voraus – etwa, um zu prüfen, wie eine Bewerberin oder ein Bewerber in Hinblick auf die offene Stelle in bestimmten Situationen handelt oder wie stressresistent sie oder er ist.

Für Einstellungsuntersuchungen gilt ebenso wie für Persönlichkeits- oder Stresstests, dass die Teilnahme immer freiwillig ist. Allerdings besteht bei einer Nichtteilnahme das Risiko, dass sie den Job letztendlich nicht bekommen, so Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. 

Wichtig: Sogenannte Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen sind im Gegensatz zu Einstellungsuntersuchungen dagegen bei bestimmten Berufen gesetzlich vorgeschrieben – etwa bei Pilotinnen oder Zugführern. Das dient dem Schutz der Allgemeinheit.

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