Beziehung im Büro: Was erlaubt ist und wo es kritisch wird

Privatsphäre wahren: Liebesbeziehungen müssen nicht dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Privatsphäre wahren: Liebesbeziehungen müssen nicht dem Arbeitgeber gemeldet werden. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Was tun, wenn aus Kollegen ein Paar wird? Ein Arbeitsrechtler erklärt, wann Liebe zur Jobfalle werden kann und welche Folgen drohen.

Köln (dpa/tmn) – Wenn Kollegen sich verlieben, entstehen oft komplizierte Situationen. Mit den richtigen Strategien lassen sich jedoch private Gefühle und berufliche Pflichten erfolgreich vereinbaren. 

Grundsätzlich ist eine Beziehung am Arbeitsplatz nichts Schlimmes – doch die Liebhabereien sollten dort nicht passieren. Denn wenn es einen Einfluss auf die Arbeit hat, drohen Konsequenzen, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Beziehungen werden nach Artikel zwei vom Grundgesetz als Privatsache angesehen. So müssen Beziehungen, egal ob zwischen Mitarbeitern oder nicht, gar nicht dem Arbeitgeber gemeldet werden.

Wann wird es problematisch?

Wichtig ist bei einer Beziehung am Arbeitsplatz, dass klare Grenzen zwischen der Liebe und der Arbeit gezogen werden. So darf dadurch weder die Arbeitsleistung noch der Betriebsfrieden leiden, erklärt der Fachanwalt. Zärtlichkeiten oder Streitereien sollte es also keine geben und die Kommunikationsmittel der Firma auch nicht für selbiges verwendet werden.

Kritisch wird es bei direkten Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnissen. Gerade hier kann es zu Interessenkonflikten oder Machtmissbrauch kommen, oder aber auch zur Bevorzugung des Partners bei Projekten oder Beförderungen führen, so Görzel.

Welche Folgen drohen

Doch was passiert, wenn diese Grenzen überschritten werden? Grundsätzlich gibt es drei mögliche Konsequenzen als Folge des Fehlverhaltens:

  • Abmahnung, etwa im Fall, dass der Betriebsfrieden gestört wird
  • Versetzung, wenn es zu einem Interessenkonflikt kommt
  • Kündigung bei besonders schweren Fällen

Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten beweisen können. Wird man zu Unrecht belangt, sollte man sich erst einmal an den Betriebsrat wenden. Gibt es keinen, oder kann dieser auch nicht weiterhelfen, kann man rechtliche Schritte einleiten und den Sachverhalt dann vor Gericht klären. 

So gelingt der Spagat

Transparenz schaffen: Offene Kommunikation mit Vorgesetzten verhindert Gerüchte und schafft Vertrauen. Viele Unternehmen haben klare Richtlinien für solche Situationen.

Grenzen einhalten: Private Gespräche gehören in die Pause, nicht an den Arbeitsplatz. Streit sollte niemals vor Kollegen ausgetragen werden.

Professionalität bewahren: In Meetings und bei Projekten zählt nur die fachliche Kompetenz. Persönliche Befindlichkeiten haben dort nichts zu suchen.

Plan B entwickeln: Was passiert bei einer Trennung? Wer wechselt gegebenenfalls die Abteilung? Diese Fragen sollten früh geklärt werden.

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Foto: Nina Ruge

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