Die Bundesbildungsministerin hat den 16. Bund-Länder-Vertrag zum Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz unterzeichnet. Damit fließen vier Milliarden Euro in Kita-Qualität, Fachkräftegewinnung und sprachliche Bildung.
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 26. September die letzten Verträge mit den Ländern zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet. Damit sind alle 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt der Bund den Ländern insgesamt rund vier Milliarden Euro in 2025 und 2026 zur Verfügung.
Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung
Mit dem 2024 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung hat der Bund sein finanzielles Engagement für die Qualität der Kindertagesbetreuung fortgesetzt und das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind. Langfristig sollen damit bundesweite Standards angestrebt werden. Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege (Quelle: BMBFSFJ)