Bundesregierung ebnet den Weg für CO₂-Speicherung und -Nutzung

Geopolitische Spannungen können aus Sicht der Internationalen Energieagentur die Versorgungssicherheit gefährden. (Archivbild).
(Archivbild). Foto: Ebrahim Noroozi/AP/dpa

Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (PDF, 497 KB) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) sowie der Transport und die Speicherung von CO2 ermöglicht werden.

Bundeswirtschaftsministerin Reiche: „Ein wichtiger Meilenstein für die Industrie. Das Gesetz ermöglicht den Transport und die Speicherung sowie die Nutzung von CO2. Dies ist entscheidend etwa für die Kalk- oder Zementherstellung, bei der Prozessemissionen entstehen, die anders nicht vermieden werden können. Wir brauchen diese Technologie für unsere Wettbewerbsfähigkeit!“

Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm zügig um: Die Ermöglichung des Einsatzes von CCS und CCU insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors. Prozessbedingte CO2-Emissionen der Industrie, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind, v.a. bei der Herstellung von Zement und Kalk müssen abgeschieden und gespeichert werden. Nur so können wir diese Industriezweige in Deutschland halten und unsere Klimaziele in der Industrie erreichen. Das gleiche gilt für Emissionen bei der thermischen Abfallbehandlung.

Mit dem Gesetzesentwurf reiht sich die Bundesrepublik in die Riege der Staaten ein, die diese Technologien als ein Instrument zur Erreichung der Klimaziele einsetzen wollen.
Das Gesetz schafft einen Rechtsrahmen für den Bau von CO2-Leitungen und -Speichern unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften. Wie von den Koalitionsfraktionen vereinbart, wird zudem das überragende öffentliche Interesse am Bau der CO2-Infrastrukturen festgestellt. Dadurch und in Kombination mit weiteren Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, haben Unternehmen nunmehr die Möglichkeit auch in Deutschland in den effektiven Aufbau und Betrieb von CO2-Infrastrukturen zu investieren.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Die Ermöglichung der Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab auf dem Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer werden von der CO2-Speicherung ausgeschlossen.
  • Die Möglichkeit für die Länder zur Ermöglichung der Onshore-Speicherung auf dem Gebiet des deutschen Festlands („Opt-in“).
  • Das Feststellen des in der Regel geltenden überragenden öffentlichen Interesses für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern.
  • Der Ausschluss vom Zugang zum CO2-Leitungsnetz für Emissionen aus der Energieerzeugung durch die Verbrennung von Kohle.
  • Regelungen zu Verfahrens- und Genehmigungsbeschleunigungen für den Aufbau einer Kohlendioxidinfrastruktur.

Die Novelle ist von zentraler Bedeutung, damit die Akteure der Wirtschaft, insbesondere die Industrie, Anlagenbauer und Infrastrukturbetreiber, eine gesetzliche Grundlage für ihre noch ausstehenden Investitionsentscheidungen erhalten. Ein möglichst frühzeitiger Beginn der Projekte ist essentiell, da der Aufbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen zwischen sieben und zehn Jahre dauern kann, diese Infrastrukturen aber bereits Anfang der 2030er Jahre benötigt werden, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. (Quelle: BMWE)

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