Leipzig (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung «Hammerskins Deutschland» gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Chapter der Neonazi-Gruppierung statt.
Leipzig (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung «Hammerskins Deutschland» gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Chapter der Neonazi-Gruppierung statt.


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