Darf ein potenzieller Arbeitgeber frühere Chefs befragen?

Einfach mal nachfragen, wie der Kandidat sich bei früheren Arbeitgebern gemacht hat - das ist potenziellen neuen Arbeitgebern nicht gestattet.
Einfach mal nachfragen, wie der Kandidat sich bei früheren Arbeitgebern gemacht hat - das ist potenziellen neuen Arbeitgebern nicht gestattet. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wie hat der Kandidat sich denn im letzten Job so gemacht? Für potenzielle Arbeitgeber ist diese Frage vor allem in einer Bewerbungssituation interessant. Wie weit sie gehen dürfen.

Ein Arbeitgeber darf nur dann den früheren Chef eines Bewerbers befragen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt hat. «Das folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp.

Auch wenn der Bewerber seine Einwilligung gibt, begibt sich der Fragende in eine rechtliche Grauzone. Der Grund: In einer Bewerbungssituation kann sich eine Person gezwungen fühlen, die Erlaubnis zu erteilen – auch wenn sie das eigentlich gar nicht möchte. «Die Einwilligung kann zudem auch jederzeit widerrufen werden», so Schipp.

Religion, Herkunft und Gewerkschaft tabu

Der potenzielle Arbeitgeber darf, wenn überhaupt, nur erfragen, was für die Stelle entscheidend ist. «Alles, was über Leistung und Qualifikation hinaus geht, ist kritisch», sagt Schipp. Absolut inadäquat sind Fragen über religiösen Hintergrund, gewerkschaftlicher Organisation oder ethnische Herkunft.

Verstößt ein potenzieller Arbeitgeber gegen die Regeln, kann der Bewerber Schadenersatz oder Unterlassung fordern. Oft ist der Nachweis aber schwierig. Sind ihm allerdings Sachen bekannt, die er nur bei einem alten Arbeitgeber erfahren konnte, steigen die Chancen.

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