Diebstahl im Freibad: Wann die Versicherung zahlt

Wer seine Wertsachen im Freibad unbeaufsichtigt lässt, sollte wissen, dass die Hausratversicherung in der Regel nicht für einfache Diebstähle aufkommt.
Wer seine Wertsachen im Freibad unbeaufsichtigt lässt, sollte wissen, dass die Hausratversicherung in der Regel nicht für einfache Diebstähle aufkommt. Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn

Handy und Geldbeutel fix unters Handtuch und ab ins Wasser: Wer im Freibad oder am Badesee so vorgeht, darf sich nicht wundern, wenn die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlt. So geht’s besser.

Wenn im Frühjahr nach und nach die Freibäder öffnen und die Wassertemperaturen der Badeseen steigen, treibt es mehr und mehr Menschen nach draußen. Doch damit kehren nicht nur Handtücher und Stranddecken auf die Liegewiesen zurück, sondern auch ein bekanntes Risiko: der Diebstahl unbeaufsichtigter Wertsachen. Wer es Langfingern nicht ganz so leicht macht, Dinge zu entwenden, kann auf den Schutz seiner Hausratversicherung hoffen.

«Wer seine Wertsachen im Freibad unbeaufsichtigt lässt, sollte sich bewusst sein, dass die Hausratversicherung in der Regel nicht für einfache Diebstähle aufkommt», sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV). Bleiben Handy und Geldbeutel also einfach unter dem Handtuch liegen, während man selbst ins Wasser geht, greift die Police bei Verlust nicht.

Nachfrage beim Versicherer schafft Klarheit

Besser daher: abschließbare Spinde oder Locker in einem Gebäude nutzen, die Betreiber im Idealfall zur Verfügung stellen. Wenden Langfinger hier Gewalt an, um an die Wertsachen zu gelangen, handelt es sich um Einbruchdiebstahl, der von der Hausratversicherung abgedeckt ist. Werden Wertgegenstände unter Androhung von Gewalt herausgegeben, leistet die Hausratversicherung ebenfalls Ersatz zum Neuwert.

Allerdings: Dem BdV zufolge bieten einige Versicherer inzwischen auch Hausrat-Tarife mit erweiterten Leistungen an, die mitunter auch einfachen Diebstahl bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze einschließen. Versicherte tun daher gut daran, ihre bestehende Police sorgfältig zu prüfen und im Zweifel direkt beim Versicherer nachzufragen, ob und in welchem Umfang einfacher Diebstahl abgedeckt ist. (dpa/tmn)

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