Einbürgerungen von Geflüchteten gehen nur langsam voran

Zuwanderer sollen laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten.
Einbürgerungsurkunde Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Nahezu alle Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland kamen, streben eine Einbürgerung an. Die Zahl der Einbürgerungen der Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland gekommen sind, geht allerdings nur langsam voran. Das zeigt die Statista-Infografik mit Daten des DIW-Berlin. So lag die entsprechende Einbürgerungsquote 2021 bei lediglich 2,1 Prozent. Bis 2023 ist sie auf 7,5 Prozent angestiegen. Bis 2023 haben rund ein Viertel der Geflüchteten die Einbürgerung beantragt. 65 Prozent beabsichtigen dies wahrscheinlich noch zu tun. Lediglich 1,3 Prozent gaben an, dies wahrscheinlich nicht anzustreben.

Ausländer können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Mit einer Einbürgerung erhält man nicht nur ein dauerhaftes Bleiberecht, sondern auch weitere bürgerliche Rechte und Pflichten. Im Jahr 2024 erhielten fast 300.000 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit – dem höchsten Wert in diesem Jahrtausend. Seit dem 27.06.2024 gilt ein neues Einbürgerungsgesetz, unter anderem wurde die Mindestaufenthaltsdauer auf drei bis fünf Jahre verkürzt. (Quelle: Statista/cw)

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