Einreiseregeln: Urlauber müssen selber informiert bleiben

Reise schon vor Monaten gebucht? Reisende sollten sich informiert halten, ob sich die Einreisebestimmungen inzwischen geändert haben.
Reise schon vor Monaten gebucht? Reisende sollten sich informiert halten, ob sich die Einreisebestimmungen inzwischen geändert haben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Wer eine Pauschalreise bucht, muss auch aufgeklärt werden: Brauche ich ein Visum und wie lange muss der Pass bei der Einreise noch gültig sein? Danach aber sind auch die Reisenden in der Pflicht.

Berlin (dpa/tmn) – Welche Ausweisdokumente braucht es? Sind Visa oder Einreisegenehmigungen erforderlich und wie lange dauert deren Beantragung ungefähr? Letzteres ist besonders bei kurzfristigen Buchungen wichtig.

Über solche Formalitäten, nicht nur für die Einreise ins Urlaubsland, sondern auch für mögliche Transitaufenthalte auf der Anreise dorthin, müssen Urlauber bei der Buchung einer Pauschalreise aufgeklärt werden – vom Veranstalter bzw. von Reisebüros oder Buchungsportalen im Internet als Reisevermittler. Das regeln die gesetzlichen Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen.

Für das Erfüllen der Einreisebedingungen sind dann aber die Urlauber zuständig. Sie müssen sich um die erforderlichen Dokumente kümmern.

Über Einreisebestimmungen auf dem Laufenden bleiben

Gerade bei Buchungen mit viel Vorlauf sollten sie sich aber nicht allein auf die Informationen des Reisebüros oder des Veranstalters verlassen, sondern rechtzeitig vor der Abreise prüfen, ob sich in der Zwischenzeit Änderungen bei den Einreisebedingungen ergeben haben, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn man kann nicht immer darauf zählen, dass man vom Veranstalter über Änderungen auf dem Laufenden gehalten wird.

Die Verbraucherzentrale verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts München. In dem Fall hatten sich die Einreisebestimmungen für eine Malediven-Reise, die eine Familie neun Monate vorher gebucht hatte, zwischenzeitlich geändert – sie blieb deshalb zunächst am Flughafen hängen bis ein gültiges Dokument beantragt war, und musste knapp 4.600 Euro für neue Flüge und eine Hotelübernachtung zahlen.

Auf den Mehrkosten blieb die Familie sie sitzen. Das Gericht sah in dem Fall keine Pflicht beim Veranstalter, über die geänderten Einreisebestimmungen nach Vertragsschluss zu informieren – und lehnte Schadenersatzansprüche ab. (Az.: 223 C 19445/23)

Eine Informationsquelle zu den Einreisebestimmungen sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, die online für jedes Land der Welt verfügbar und stets recht aktuell sind.

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