EU-Gericht beanstandet Aufsichtsgebühr für Meta und Tiktok

LUXEMBURG (dpa-AFX) – Die EU-Kommission muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union bei den Aufsichtsgebühren für Facebook, Instagram und Tiktok formell nachbessern. Grundsätzlich seien die Plattformen jedoch zur Zahlung verpflichtet, weshalb die entsprechenden Gebührenbeschlüsse vorläufig wirksam bleiben, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit. Gegen die Entscheidung kann noch ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingelegt werden.

Die EU-Kommission erhebt von Anbietern sogenannter sehr großer Plattformen – zu denen sie auch Facebook und Instagram aus dem Meta US30303M1027-Konzern sowie Tiktok zählt – eine jährliche Aufsichtsgebühr nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von Dritten auf ihren Seiten schnell entfernen. Die Überwachung dieser Regeln kostet die EU-Kommission Geld, das sie sich von den großen Plattform-Anbietern zurückholen will. Meta und Tiktok klagten gegen die Kommissionsbeschlüsse, die die Aufsichtsgebühr für ihre Dienste festsetzten.

Richter: Falsche Grundlage für Festsetzung der Gebühren

Das EU-Gericht beanstandete nun, dass die Kommission die Aufsichtsgebühren auf einer falschen Grundlage festsetzte, nämlich über Beschlüsse. Anstatt von Beschlüssen sei an dieser Stelle ein Rechtsakt erforderlich, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Zur Berechnung der Gebührenhöhe ermittelt die Kommission die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer auf den Plattformen. Sie stützte sich dabei auf Daten von Drittanbietern. Diese Methodik wurde bisher jedem Beschluss beigefügt.

Die EU-Kommission kommentierte nach Verkündung des Urteils, dass das Gericht seine Methodik als solide bestätigt habe: “kein Berechnungsfehler, keine Aussetzung von Zahlungen, kein Problem mit dem Grundsatz der Gebühr oder ihrer Höhe.” Das Urteil des Gerichts erfordere eine rein formale Korrektur des Verfahrens.

Die EU-Kommission hat laut dem EU-Gericht nun zwölf Monate Zeit, nachzubessern.

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