EU-Gericht erlaubt Klimasiegel für Atomkraft und Erdgas

Atom und Gas als grüne Investition? Das EU-Gericht hat über ein EU-Label für nachhaltige Finanzprodukte entschieden. (Symbolbild)
Atom und Gas als grüne Investition? Das EU-Gericht hat über ein EU-Label für nachhaltige Finanzprodukte entschieden. (Symbolbild) Foto: Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn
Atomkraft und Gas als grüne Geldanlagen? Das EU-Gericht lässt eine Klage Österreichs gegen die Einstufung der EU-Kommission abblitzen. Das Gericht betont ein schrittweises Vorgehen beim Klimaschutz.

Luxemburg (dpa) – Die EU-Kommission darf Atomkraft und Gas einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union zufolge weiterhin als klimafreundlich einstufen. Eine Klage Österreichs gegen die sogenannte Taxonomie wiesen die Richterinnen und Richter in Luxemburg ab, wie das Gericht mitteilte. Gegen das Urteil kann die Alpenrepublik noch vor der nächsthöheren Instanz vorgehen, dem Gerichtshof der Europäischen Union.

EU will nachhaltige Investitionen fördern

Die Taxonomie ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei nachhaltiger Geldanlagen unterstützen. Österreich kritisiert, dass dabei Kernenergie und fossiles Gas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Wien warf Brüssel «Greenwashing» vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. Rückenwind bekommt Österreich von Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Einordnung klagten.

Das EU-Gericht hatte nichts an der Einschätzung der EU-Kommission zu Kernenergie und Gas auszusetzen. Die Wirtschaftstätigkeiten gelten damit grundsätzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU.

Auch sogenannte Übergangswirtschaftstätigkeiten – für die es keine technisch und wirtschaftlich sinnvollen CO2-armen Alternativen gibt – können nach dieser EU-Verordnung nachhaltig sein. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke etwa gelten unter anderem dann als klimafreundlich, wenn diese die aktuell emissionsärmsten Technologien nutzen.

Richter: Atomenergie und Gas tragen zu Versorgungssicherheit bei

Die Luxemburger Richterinnen und Richter führten an, dass die Erzeugung von Atomenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien zur Verfügung stehen, um den Energiebedarf stetig und zuverlässig zu decken.

Auch Gas könne einen Klimaschutz-Beitrag leisten, stellte das Gericht fest. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel sei Teil eines «schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen», betonten die Richterinnen und Richter.

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