Geldstrafen in Prozess um G20-Proteste verhängt

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Der G20-Gipfel 2017 in Hamburg war von Gewalt überschattet. Mehrfach gab es Zusammenstöße von Gipfelgegnern mit der Polizei. In einem Fall gibt es ein neues Urteil.

Im Prozess um gewaltsame Auseinandersetzungen von Demonstranten mit der Polizei am Rande des G20-Gipfels 2017 hat das Landgericht Hamburg zwei Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt. Der 29-Jährige und die 35 Jahre alte Frau hätten sich des Landfriedensbruchs sowie der Beihilfe unter anderem zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin nach rund siebenmonatiger Verhandlung.

Die Angeklagten hatten 2017 an einem Aufmarsch von 150 bis 200 Gipfelgegnern teilgenommen, aus dem heraus im Rondenbarg in Bahrenfeld Polizisten mit Steinen beworfen sowie Verkehrsschilder, eine Bushaltestelle, ein Firmengebäude und zwei Autos beschädigt worden waren.

Bis auf die Beteiligung an der Demonstration des sogenannten «schwarzes Fingers» der Gipfelgegner war den Angeklagten keine konkrete Tathandlung nachgewiesen worden. Allerdings hätten sie sich allein durch ihre Teilnahme an der auf eine gewaltsame Eskalation ausgelegten Demo der Beihilfe schuldig gemacht, sagte die Richterin.

Verfahrenskosten dürften Geldstrafe noch übersteigen

Sie seien wie die anderen Demonstranten schwarz oder zumindest dunkel gekleidet gewesen und hätten Steinewerfern und Gewalttätern unter den Teilnehmern so ihre Solidarität gezeigt. Außerdem hätten sie denen durch ihre Uniformität ermöglicht, nach den Taten in der Gruppe unterzutauchen. «Diese nach außen getragene Militanz und die Förderung von Gewalttaten, das ist es, was wir hier bestrafen», sagte die Richterin.

Der 29-Jährige wurde zu 90 Tagessätzen von je 15 Euro, die 35-Jährige zu 90 Tagessätzen von je 40 Euro verurteilt. Außerdem müssen die beiden die nicht unerheblichen Kosten des aufwendigen Verfahrens tragen, was nach Worten der Richterin «schmerzhaft» werden dürfte.

Gegen das Urteil ist binnen einer Woche Revision möglich. Dies werde man jetzt eingehend prüfen, kündigte der 29-Jährige an. (dpa/cw)

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