Geldtipp: Du hast Kabel-TV vom Vermieter? Dann musst Du was tun

Foto: Ai Expert/Adobe Stock
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Stichtag ist der 1. Juli. Wenn Du Mieter:in bist und Kabel-TV empfängst, musst Du Dich vor diesem Termin darum kümmern, dass Du weiterhin fernsehen kannst – wenn Du das willst jedenfalls. Denn ab dann ist der TV-Empfang nicht mehr Sache des Wohnungseigentümers oder der -eigentümerin, sondern Deine eigene Angelegenheit. Jede:r muss selbst einen Vertrag abschließen und zahlen. Die Kabelgebühr in den Nebenkosten entfällt damit natürlich.

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