Stichtag ist der 1. Juli. Wenn Du Mieter:in bist und Kabel-TV empfängst, musst Du Dich vor diesem Termin darum kümmern, dass Du weiterhin fernsehen kannst – wenn Du das willst jedenfalls. Denn ab dann ist der TV-Empfang nicht mehr Sache des Wohnungseigentümers oder der -eigentümerin, sondern Deine eigene Angelegenheit. Jede:r muss selbst einen Vertrag abschließen und zahlen. Die Kabelgebühr in den Nebenkosten entfällt damit natürlich.
Exklusiv für Courage Lounge Mitglieder
Dieser Inhalt steht exklusiv für Courage Lounge Mitglieder zur Verfügung.
Bitte logge Dich ein.
Noch kein Mitglied?
Kostenfrei registrieren