Getrennte Eltern – Taschengeldkonto soll einfacher werden

Monatliche Auszahlung: Kinder ab 10 Jahren können so lernen, ihr Geld über längere Zeiträume einzuteilen.
Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn

BERLIN (dpa-AFX) – Nach dem Willen der Länder sollen Kinder von getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht auch ein Taschengeldkonto eröffnen können, wenn sie nur die Zustimmung eines Elternteils haben. Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, sich mit den Regelungen zu Taschengeld-Konten zu befassen und an einem Gesetzesentwurf zu arbeiten. Ein entsprechender Antrag erhielt im Bundesrat die Mehrheit.

Eltern müssen Taschengeldkonto zustimmen

Kinder ab dem vollendeten siebten Lebensjahr dürfen in Deutschland grundsätzlich ein Guthaben-Konto eröffnen – ein sogenanntes Taschengeldkonto. Dazu brauchen sie die Zustimmung der Eltern. Bei getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht müssen nach derzeitiger Regelung in den meisten Fällen beide Teile der Eröffnung zustimmen.

Um das zu ändern, hatte das Land Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. So soll eine Kontoeröffnung auch möglich sein, wenn allein der Elternteil zustimmt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. “Gerade bei einem belasteten Verhältnis zwischen den Elternteilen oder bei gänzlich fehlender Kommunikation kann die bestehende gesetzliche Regelung eine Kontoeröffnung erschweren”, heißt es in der Begründung des Antrags.

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