Die Erbpacht ist ein langfristiges Pachtverhältnis, bei dem ein Grundstück nicht gekauft, sondern für einen langen Zeitraum (oft 99 Jahre) gepachtet wird. Der Erbpachtnehmer erwirbt das Recht, das Grundstück zu bebauen und zu nutzen, ohne jedoch Eigentümer des Grundstücks zu werden.
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