Grunderwerbsteuer teilen? Das ist gesetzlich möglich

Immobilie erworben? Dann fällt für Käuferinnen und Käufer in der Regel auch Grunderwerbsteuer an.
Immobilie erworben? Dann fällt für Käuferinnen und Käufer in der Regel auch Grunderwerbsteuer an. Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn
Die Grunderwerbsteuer fällt bei nahezu jedem Immobilienkauf an. In der Regel trägt der Käufer die Kosten. In Stein gemeißelt ist das aber nicht.

Hannover (dpa/tmn) – Wer kommt eigentlich für die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf auf? Käufer und Verkäufer haften dafür grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Ohne vertragliche Regelung müssten sich beide Parteien die Steuer teilen.

«Aber in der Praxis vereinbaren die Parteien im Kaufvertrag meistens, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt», sagt Steuerberaterin Alison Siefert. Zwar sind auch andere Lösungen möglich. «Das kommt aber nur selten vor und führt meistens dazu, dass der Verkäufer einen höheren Kaufpreis verlangt», sagt sie.

Eine Verhandlung kann sich aber immer lohnen – insbesondere, wenn Käuferinnen und Käufer in einer guten Verhandlungsposition sind. Selbst wenn das nur dazu führt, dass der Verkäufer den Kaufpreis senkt, wirkt sich das unmittelbar auf die Steuer aus. Denn deren Höhe bemisst sich direkt am Preis.

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