Grundrentenberechtigte sind häufiger erwerbstätig als andere Rentner

Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich positiv auf den Grundrentenzuschlag auswirken.
Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich positiv auf den Grundrentenzuschlag auswirken. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Rund 1,4 Millionen Menschen oder gut fünf Prozent aller Rentnerinnen erhalten Grundrente. Von diesem Zuschlag, der Rentnerinnen mit langen Erwerbsverläufen und niedrigen Renten als Anerkennung für die lange Beitragszeit gewährt werden soll, profitieren insbesondere Frauen. Und Frauen erhalten mit 102 Euro monatlich auch im Schnitt etwas höhere Zuschläge als Männer mit 82 Euro.

Auf Basis von Daten der Deutschen Rentenversicherung haben Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) eine erste umfassende Bilanz der im Jahr 2021 eingeführten Grundrente gezogen und dabei einen Schwerpunkt auf die Erwerbstätigkeit gelegt. „Viele Grundrentenberechtigte sind auch in der Altersrente noch erwerbstätig, zum überwiegenden Teil auf Minijob-Basis“, fasst Studienautor Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin, zusammen. „Die hohe Erwerbstätigenquote deutet darauf hin, dass der Grundrentenzuschlag nicht ausreicht, um vor Einkommensarmut zu schützen.“ Unter den 63- bis 74-Jährigen arbeiten 22 Prozent der Grundrentenbeziehenden, während es unter denjenigen ohne Grundrentenanspruch nur 16 Prozent sind.

„Erwerbstätigkeit in der Altersrente kann den Grundrentenzuschlag mindern oder sogar verhindern“, gibt Studienautor Hermann Buslei zu bedenken. Neben den 1,4 Millionen Grundrentenbeziehenden sind weitere rund 1,3 Millionen Rentner*innen zwar aufgrund ihrer Erwerbsbiografie anspruchsberechtigt, erhalten den Zuschlag zur Rente aber wegen zu hoher Einkommen nicht. Neben den Versicherungsverläufen entscheidet auch das aktuelle Einkommen und gegebenenfalls das Partnereinkommen über den Bezug der Grundrente.

Arbeitsanreize über Steuerfreibeträge erhalten

Besonders häufig sind Grundrentenbeziehende in der Altersrente erwerbstätig, wenn sie noch im Jahr vor Renteneintritt gearbeitet haben (29,5 Prozent) – und zwar häufiger als Rentner*innen ohne Grundrentenanspruch (25,3 Prozent) und viel öfter als Grundrentenbeziehende, die bei Renteneintritt nicht mehr erwerbstätig waren (9,4 Prozent). „Personen, die kurz vor Ren­teneintritt aktiv am Arbeitsmarkt teilnahmen, verfügen nicht nur über bessere Anbindungen, sondern auch über aktuelle Berufserfahrung, was eine Wei­terbeschäftigung erleichtert“, erläutert Studienautor Lukas Harder.

Die Erwerbstätigkeit ist aber für Grundrentenbeziehende eine Gratwanderung, da dadurch ihr Einkommen steigt und sie ihre Anspruchsberechtigung verlieren könnten. Um den Arbeitsanreiz zu erhalten, empfehlen die Autoren einen höheren Steuerfreibetrag auf das Erwerbseinkommen. „Die aktuell diskutierte Aktivrente, die Erwerbseinkommen von Rentnerinnen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei stellt, könnte für Grundrentenbeziehende eine lohnende Option sein“, sagt Studienautor Johannes Geyer. Die steigende Zahl von Grundrentenempfängerinnen zeige aber auch, dass die Erwerbsbiografien selbst bei kontinuierlichen Versicherungsverläufen kein ausreichend hohes Einkom­men im Alter gewährleisten. „Altersarmut ist eine Folge von niedrigen Löhnen und geringem Erwerbsumfang, die aber die Rentenpolitik nicht allein ausgleichen kann.“ (Quelle: DIW)

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