Berlin (dpa/tmn) – Buchungsportale wie Booking.com, Expedia und Trivago machen die Hotelsuche bequem. Doch kommen Urlauber damit auch immer am günstigsten? Nicht zwangsläufig. Laut der Stiftung Warentest lohnt es sich, den Preis direkt beim Hotel zu prüfen – über deren Website oder einen kurzen Anruf. Womöglich kostet das Wunschzimmer noch weniger, wenn man es dort bucht.
Von einem Trick der Portale sollten sich Urlauber dabei nicht verunsichern lassen: eine vermeintlich hohe Nachfrage nach dem jeweiligen Hotelzimmer mit Einblendungen wie «Nur noch ein Zimmer zu diesem Preis verfügbar» oder «Viele andere Nutzer schauen sich dieses Angebot auch gerade an».
Das soll in erster Linie zum schnellen Buchen verleiten. Die Stiftung Warentest rät, ruhig zu bleiben und sich davon nicht beeinflussen zu lassen.
Und sollte ein Zimmer auf einem Portal doch ausgebucht sein: nicht gleich aufgeben. Vorher lohnt der Blick auf andere Portale und auch wieder der direkte Kontakt zum Hotel – am Ende gibt es vielleicht doch noch ein Zimmer. Mitunter haben Portale nur bestimmte Zimmerkontingente eines Hotels im Angebot.
Trefferliste nach eigenen Wünschen sortieren
Was die Warentester auf dem Weg zum besten Angebot ebenfalls raten: Die Ergebnisliste nach eigenen Wünschen sortieren, zum Beispiel nach dem Preis oder nach den bestbewerteten Hotels. Denn wie die erste Ergebnisliste nach der Suche zusammengestellt ist, hängt oft von anderen Faktoren ab.
Bei Booking.com wird darauf auch transparent hingewiesen. «Die für Buchungen gezahlte Kommission und andere Faktoren können das Ranking einer Unterkunft beeinflussen», steht dort als Hinweis über den Ergebnissen.
Booking.com sieht sich Sammelklage von Hotels gegenüber
Bei Hotelvermittlungen ist das Portal in Europa mit Abstand Marktführer – aktuell sieht es sich einer Sammelklage von mehr als 10.000 Hotels gegenüber, die Schadenersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen fordern, sogenannte Bestpreisklauseln.
Diese hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform – etwa auf der eigenen Website – günstiger anbieten durften. Im Europäischen Wirtschaftsraum hat das Portal die Klauseln 2024 wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) schon abgeschafft. Die Hotels fordern nun Schadenersatz für die Jahre 2004 bis 2024.