Hausbau, Erbe, Scheidung: Wo der Rechtsschutz ausfällt

Bei Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht zahlt die Versicherung nur anwaltliche Erstberatungen – sofern man einen entsprechenden Baustein hat.
Bei Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht zahlt die Versicherung nur anwaltliche Erstberatungen – sofern man einen entsprechenden Baustein hat. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Es gibt einige Bereiche, für die Verbraucher keine Rechtsschutzversicherung abschließen können. Wüssten Sie, welche das sind?

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, muss sich genau überlegen, für welchen Bereich man die Absicherung benötigt. Denn: Eine Versicherung, die jeden Rechtsbereich abdeckt, gibt es in der Regel nicht. Und: Manche Bereiche werden von keiner Police abgedeckt.

«Dazu gehören beispielsweise erbrechtliche Auseinandersetzungen oder Scheidungen», sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Bei Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht zahlt die Versicherung nur anwaltliche Erstberatungen – sofern man einen entsprechenden Baustein hat.

Kein oder höchstens ein sehr eingeschränkter Rechtsschutz besteht zudem bei Konflikten rund um den Hausbau, den Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks und der Baufinanzierung. Gleiches gilt unter anderem für Streit in Sachen spekulativer Kapitalanlagen sowie Spiel- und Wettverträge.

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