Morgens kein Stau, mittags mit den Kindern essen: Viele Angestellte sind froh, seit Corona öfter von zu Hause arbeiten zu können. Doch anders als in anderen Staaten der Europäischen Union gibt es in Deutschland aber nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf hybrides Arbeiten, auch wenn mittlerweile viele davon ausgehen. Weder für mobiles Arbeiten noch für Homeoffice, denn das ist zumindest rechtlich keineswegs das Gleiche, obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden.
Unter Mobilarbeit versteht das Arbeitsrecht die Möglichkeit, die Arbeit auch von Orten außerhalb des Unternehmens erledigen zu dürfen. Das kann dann immer derselbe Ort sein, muss aber nicht. Der Arbeitnehmer muss lediglich seine Erreichbarkeit sicherstellen. Geht es dagegen um Homeoffice, muss tatsächlich ein fester Arbeitsplatz eingerichtet sein, der in der Regel in den eigenen vier Wänden liegt. Auch der rechtliche Rahmen ist teilweise ein anderer. Courage klärt auf:
1. Gibt es einen Rechtsanspruch auf hybride Arbeitsformen?
Nein. Die Entscheidung darf allein der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts treffen. Üblicherweise wird dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag geregelt, inzwischen mitunter auch durch einen Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag.
2. Kann der Arbeitgeber mich umgekehrt zwingen, zu Hause zu arbeiten?
Ebenfalls nein. Der Arbeitgeber kann nicht über die privaten Wohnräume eines Beschäftigten bestimmen. Es dürfen auch keine Nachteile entstehen, wenn jemand nicht zu Hause arbeiten möchte.
3. Wenn es keine Betriebsvereinbarung gibt, was sollte im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung unbedingt geregelt werden?
Welche Arbeitsmittel stellt der Arbeitgeber zur Verfügung? Wie flexibel sind die Arbeitszeiten? Was muss der Arbeitnehmer in Sachen Datenschutz beachten? Und unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber seine Angestellten ins Büro zurückholen?
4. Muss der Arbeitgeber immer die Arbeitsutensilien zahlen?
Hier unterscheiden sich die Regelungen für Homeoffice und mobiles Arbeiten. Bei Home-office hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf seine Arbeitsmittel wie PC, Laptop oder Telefon und auch geeignetes Mobiliar. Ob der Anspruch auch laufende Kosten wie Telefon-, Strom- oder Internetvertrag beinhaltet, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Mobilarbeit kommt den Arbeitgeber günstiger: Hier muss er nur Laptop, Handy und gegebenenfalls ein Headset zur Verfügung stellen.
5. Kann der Arbeitgeber auch bei mobiler Arbeit den Ort bestimmen?
Ja. Er kann zum Beispiel festlegen, dass am Arbeitsort keine weiteren Personen Zugriff auf den PC haben oder ihn einsehen können. Arbeit in Co-Working-Spaces könnte dadurch ausgeschlossen sein. Ebenso kann er festlegen, dass zum Beispiel nur in Deutschland gearbeitet werden darf.
6. Gelten im Homeoffice andere Arbeitszeiten als im Betrieb?
Das kommt darauf an. Rechtlich gibt es keine Unterschiede. Auch ist der Arbeitgeber weiterhin für die Einhaltung der Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (zum Beispiel Einhaltung der Ruhezeiten) verantwortlich. Trotzdem können abweichende oder flexiblere Arbeitszeiten vereinbart werden.
7. Gilt im Homeoffice der gleiche Versicherungsschutz?
Ja. Der Gesetzgeber hat die Definition von Arbeitsunfällen erweitert. Zumindest im Homeoffice gilt nun der gleiche Versicherungsschutz wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. Damit ist etwa auch der Gang in die Küche oder zur Toilette versichert.
8. Darf ich zwischendurch Wäsche waschen oder dem Kind ein Butterbrot schmieren?
Nein. Rein rechtlich darf man das nicht. Und auch wenn der Arbeitgeber dies vielleicht duldet, kann es Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Zudem ist es ein Arbeitszeitbetrug. Gibt es eine Arbeitszeiterfassung, sollte man sich vorher ausloggen.
9. Was gilt für den Datenschutz?
Es gelten die gleichen Regeln wie im Büro. Wobei der Arbeitnehmer sicherstellen muss, dass in seinen privaten Räumen oder unterwegs niemand Zugriff auf sensible Daten hat.
10. Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ins Büro zurückrufen?
Hier kommt es darauf an, was in der Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag steht (siehe Frage 3).
Den ganzen Artikel zum Thema Homeoffice “Das Leben ist entspannter” findet ihr in der Courage 04/23.