„Jung kauft Alt“ geht an den Start: KfW-Förderung für junge Familien

Ältere Bestandsimmobilien gewinnen durch „Jung kauft Alt“ an Attraktivität, bleiben erhalten und werden saniert. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)
Ältere Bestandsimmobilien gewinnen durch „Jung kauft Alt“ an Attraktivität, bleiben erhalten und werden saniert. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Der große Vorteil beim Kauf eines Altbaus: Das Haus steht bereits und kann im Idealfall sofort bezogen werden – Sanierungen können nach und nach erfolgen. Und: Der Kauf wird staatlich gefördert – seit heute,  3. September 2024, auch durch das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“. Mike Kammann, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall, begrüßt die neue Förderung. „Sie soll vor allem einkommensschwächeren jungen Familien den Weg ins Eigenheim erleichtern und fördert nicht nur den Erwerb, sondern auch die Sanierung von energetisch überalterten Bestandsimmobilien. Dazu zählt jedes zweite Ein- und Zweifamilienhaus in Deutschland.“

Das neue Förderprogramm, das sich mit anderen Fördermitteln kombinieren lässt, greife beide Herausforderungen auf. Es werde aber nur wirken, wenn es dauerhaft mit ausreichend Haushaltsmitteln unterlegt werde und so Käufer langfristig planen könnten. „Außerdem muss es eingebettet werden in einen Masterplan für die Belebung und Modernisierung des privaten Wohnungsbaus. Die Kosten für den Erwerb von Wohneigentum und die Amortisation von energetischen Maßnahmen müssen dabei im Mittelpunkt stehen,“ so Kammann weiter.

Für wen das Programm geeignet ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie die Konditionen sind, erklären die Experten von Schwäbisch Hall.

Mehr als die Hälfte der jungen Menschen in Deutschland möchte in den nächsten zehn Jahren Wohneigentum erwerben. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach Wohnraum. Vor allem einkommensschwächere Haushalte benötigen dabei finanzielle Unterstützung.

Wer wird von der KfW gefördert?

„Jung kauft Alt“ richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, deren jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Außerdem dürfen die Antragsteller bisher kein Wohneigentum besitzen. Für genau diese Zielgruppe gibt es bereits die Neubau-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) mit dem KfW-Kredit 300. Die beiden Programme ergänzen sich: WEF fördert den Bau oder Erstkauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung, während „Jung kauft Alt“ den Kauf einer Bestandsimmobilie unterstützt.

Voraussetzungen und Förderbedingungen

Für „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) sind im Bundeshaushalt 2024 insgesamt 350 Millionen Euro vorgesehen. Unterstützt werden Familien, die ein älteres Haus oder eine ältere Wohnung der Energieeffizienzklassen F, G oder H kaufen. Förderfähig ist der Kaufpreis einer Wohneinheit inklusive Grundstückskosten. Die Immobilie muss mindestens fünf Jahre selbst bewohnt werden. Außerdem dürfen Haushalte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen „Baukindergeld“ (424) oder „WEF“ (300) in Anspruch genommen haben.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit Zinsverbilligung (Kredit von 7 bis maximal 35 Jahre, 10- oder 20-jährige Zinsbindung). Der Förderhöchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Er richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder: Paare mit einem Kind erhalten einen Kredit von bis zu 100.000 Euro. Bei zwei Kindern beträgt der Kreditrahmen 125.000 Euro und ab drei Kindern 150.000 Euro. Wie bei den meisten Förderprogrammen gilt: Die Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt werden!

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist die energetische Sanierung des Gebäudes innerhalb von viereinhalb Jahren (54 Monaten). Der neue Eigentümer muss die Immobilie energetisch mindestens auf den Effizienzhausstandard EH 70 EE verbessern – das bedeutet: komplett sanieren.

Für die Sanierung – egal ob Einzelmaßnahmen oder in einem Rutsch – können Eigentümer neben den Fördermitteln aus „Jung kauft Alt” auch weitere Förderungen beantragen. So steht für die Komplettsanierung zum Beispiel das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit” oder für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung die neue KfW-Heizungs­förderung zur Verfügung. Für Einzelmaßnahmen gibt es die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die bei der BAFA beantragt werden kann.

Fazit: Förderprogramm jetzt nutzen?

Insgesamt stellt „Jung kauft Alt“ eine umfassende Lösung dar, um jungen Familien den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Darüber hinaus trägt es zum Erhalt und zur klimafreundlichen Nutzung des Gebäudebestandes bei und lässt sich gut mit anderen Fördermitteln der BEG kombinieren. „Mit dem Programm können Familien die Vorteile von Altbauten leichter nutzen: Sie sind oft günstiger als Neubauten und damit eine gute Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Und: Die Preise für Bestandsimmobilien sind zuletzt etwas gesunken, was den Kauf noch interessanter macht“, so die Bausparkasse. Wenn zusätzlich ein Teil der Sanierung in Eigenleistung erbracht werden kann, ist das Angebot umso attraktiver – das setzt allerdings voraus, dass handwerkliche Fähigkeiten in der Familie oder ihrem Bekanntenkreis vorhanden sind.

Übrigens: Es gibt bereits verschiedene regionale Förderprogramme mit dem Titel „Jung kauft Alt“. Diese haben aber nichts mit der KfW-Förderung zu tun und unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander.

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