Juristische Watsche für J&J: Treuhandfonds für Babypuder-Klagen erneut abgelehnt

Familienglück überwindet rechtliche Hürden: Stiefkindadoption trotz Leihmutterschaft.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Der US-Konzern Johnson & Johnson (J&J) hat im Streit um angebliche Gesundheitsrisiken bestimmter Babypuder vor Gericht erneut einen Rückschlag einstecken müssen.

Vor einem Bundesgericht in Houston scheiterte der Pharma- und Konsumgüterhersteller abermals mit dem Versuch, den betroffenen Geschäftsbereich in Konkurs zu schicken. Johnson & Johnson hatte geplant, anschließend in einem Treuhandfonds 9 Milliarden US-Dollar (8,3 Mrd Euro) für Vergleiche mit Klägerinnen und Klägern zur Seite zu legen. Doch der zuständige Richter lehnte diese Lösung ab. Es war schon der dritte Versuch dieser Art des Unternehmens. Den möglichen Gang vor ein Berufungsgericht schloss der Konzern derweil aus. Vielmehr will er sich in einzelnen Verfahren den Vorwürfen stellen, die er weiterhin zurückweist.

Hintergrund ist ein Schadensersatzstreit mit zehntausenden angemeldeten Ansprüchen, bei dem es um Körperpflegeartikel geht, die das Magnesium-Silikat Talkum enthalten. Die meisten Klagen beziehen sich auf das Körperpuder “Baby Powder”, das viele Frauen für Erkrankungen an Eierstockkrebs verantwortlich machen. Johnson & Johnson hält die Vorwürfe für unbegründet. (dpa-AFX/cw)

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