Kassen beklagen Diskriminierung von gesetzlich Versicherten

Kardiologe, Augenärztin, Gynäkologe: Immer wieder machen Menschen die Erfahrung, dass sie keine Facharztpraxis finden.
Kardiologe, Augenärztin, Gynäkologe: Immer wieder machen Menschen die Erfahrung, dass sie keine Facharztpraxis finden. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen moniert bei der Vergabe von Arztterminen eine Bevorzugung von Privatversicherten gegenüber gesetzlich Versicherten. “Wer echte Gleichbehandlung will, sollte dafür sorgen, dass bei der Terminvergabe nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist”, sagte die stellvertretende GKV-Chefin Stefanie Stoff-Ahnis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). “Wenn Sie auf ein Buchungsportal gehen und als gesetzlich Versicherte einen Facharzttermin suchen, bekommen Sie einen in 6 Wochen oder noch später angeboten. Klicken Sie dagegen “Privatpatient” an, klappt es schon am nächsten Tag.”

Stoff-Ahnis sagte, 90 Prozent der Menschen in Deutschland seien gesetzlich versichert. “Da ist es mehr als gerechtfertigt, dass es künftig bei der Terminvergabe zu 100 Prozent um die medizinische Notwendigkeit geht und nicht darum, ob jemand GKV- oder PKV-versichert ist.” Sie forderte zudem bei der Terminvergabe eine gesetzliche Verpflichtung für alle Arztpraxen, freie Termine tagesaktuell einem Onlineportal zur Verfügung zu stellen, auf das die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen zugreifen können.

Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, mahnte gesetzliche Änderungen an. “Das Vergabesystem für Fach- und Hausarzttermine ist undurchsichtig. Auch erfahren die Hilfesuchenden keine Unterstützung von den Krankenkassen”, sagte Brysch der dpa. Eine Überprüfung der ärztlichen Präsenzzeiten und Vergabepraxis sei überfällig. Dafür müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen “gesetzlich verbindlich verantwortlich gemacht werden”, forderte Brysch. Die Bundesländer, die eigentlich die Aufsichtspflicht über die Vergabepraxis hätten, täten nichts, um den Missstand zu beseitigen. Die künftige Bundesregierung sollte laut Brysch alle zwei Jahre einen Bericht über die Terminvergabepraxis vorlegen. “Transparenz beendet die Diskriminierung”, erklärte er. (dpa-AFX/wr) 

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