Berlin (dpa) – Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst in rund 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt. In rund 2.800 dieser Fälle (76 Prozent) erlitten Patientinnen und Patienten dadurch einen gesundheitlichen Schaden, wie aus dem Jahresbericht 2024 der Gutachter der Krankenkassen hervorgeht. Ein Drittel davon seien dauerhafte Schäden. Zudem seien rund 75 Todesfälle durch medizinische Fehler ermittelt worden.
«Tatsächlich weisen die Begutachtungszahlen auf ein immenses Problem hin», sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer, bei der Vorstellung der Statistik in Berlin. «Fachleute gehen davon aus, dass es jährlich circa 17.000 fehlerbedingte vermeidbare Todesfälle in unseren Krankenhäusern gibt.»
Kosten in Milliardenhöhe
Eine offizielle Statistik zu Behandlungsfehlern gibt es nicht, da diese in Deutschland nicht zentral erfasst werden. Die Dunkelziffer liege daher deutlich höher, sagte Gronemeyer. Der Medizinische Dienst forderte eine Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler – also wenn eine medizinische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt wurde.
«Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten; sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro», heißt es in dem Bericht. Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit seien daher unverzichtbar und müssten gesetzlich verpflichtend umgesetzt werden.
Jeder vierte Vorwurf bestätigt
Insgesamt hat der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben rund 12.300 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Demnach bestätigte sich mehr als jeder vierte Vorwurf, in mehr als jedem fünften war das Versehen auch ursächlich für einen Schaden.
Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den Krankenkassen oder bei Sachverständigen und Schlichtern der Ärzteschaft melden. Diese geben dann medizinische und juristische Gutachten in Auftrag. Solche Gutachten können unter Umständen dabei helfen, Forderungen nach Schadenersatz geltend zu machen.




