Kassenärzte wollen Krankschreibung erst ab Tag vier

Kassenarztchef Gassen in der Kritik: Werden Rosinenpicker geschützt?
Kassenarztchef Gassen: Krankschreibung erst ab Tag 4? Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN (dpa-AFX) – Zur Entlastung des Gesundheitssystems schlägt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erneut weniger strenge Regeln bei der Krankschreibung vor. Arbeitnehmer sollten generell erst ab dem vierten Tag zum Arzt müssen, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen, bekräftigte Vorstandschef Andreas Gassen beim Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die aktuell geltende Möglichkeit für Arbeitgeber, schon in den ersten drei Tagen eine Krankschreibung zu verlangen, führe zu Abertausenden Arztbesuchen, die nicht zwingend notwendig wären, sagte er.

Ähnliches hat Gassen schon häufiger gefordert. Die Chancen könnten allerdings gering sein: Deutschland hat in Europa eine relativ hohe Krankschreibungsquote, und die Arbeitgeber dürften Lockerungen kaum mitmachen. Die Entwicklung geht auch eher in eine andere Richtung: Union und SPD haben im Koalitionsvertrag etwa vereinbart, Online-Krankschreibungen über Plattformen abzuschaffen.

Gassen regte außerdem an, die bisherige gesetzliche Frist, dass man drei Tage generell ohne Krankschreibung zuhause bleiben darf, zu verlängern – auf vier oder fünf Tage. “Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit.”

Auch bei Kindern sollte aus seiner Sicht nachgesteuert werden – hier ist die Krankschreibung sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. “Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden”, sagte Gassen.

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