Berlin (dpa/tmn) – Viele Eltern hadern damit, was sie ihren Kindern bei Influencer-Aktivitäten auf Social Media erlauben dürfen und was nicht. Iren Schulz von der Initiative «Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien macht.» rät, dem Druck der Kinder nicht nachzugeben. «Begründen und erklären Sie Ihre Entscheidungen, aber erlauben Sie nicht einfach etwas, weil alle anderen es angeblich auch dürfen.»
Sollte es mit der Influencer-Karriere klappen oder zumindest losgehen, gibt es einige Regeln zu beachten. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder zwischen drei und sechs Jahren im Zeitraum von acht bis 17 Uhr bis zu zwei Stunden täglich vor der Kamera arbeiten. Kinder über sechs Jahren sind bis zu drei Stunden täglich von acht bis 22 Uhr erlaubt.
Werbung muss gekennzeichnet sein
Kollaborationen etwa mit Werbepartnern müssen gekennzeichnet, eventuell Urheberrechte beachtet werden. Für die Einnahmen über Werbeverträge braucht es kaufmännische Kenntnisse, erklärt Deborah Woldemichael, Leiterin der EU-Initiative klicksafe.
Außerdem gelte es, die Balance zu wahren: In welchen Abständen wird ein neues Video produziert, bleibt noch genug Zeit für Schule, Sport oder andere Hobbys? Die Expertinnen raten Eltern, ihr Kind eng zu begleiten und die Kommentarspalten im Blick zu behalten. «Noch besser wäre es, gar keine Kommentare zuzulassen, das ist aber natürlich schlecht für die Reichweite», sagt Woldemichael.




