Berlin (dpa) – Es gibt ihn «zart-fließend» oder «cremig-streichzart»: Bei Honig stehen manche Eigenschaften ganz genau auf den Gläsern. In puncto Herkunft heißt es auf den Etiketten bisher aber oft nur: Mischung «aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern». Solche vagen Angaben müssen nach einer europäischen Richtlinie bald konkreter werden, nämlich mit den Ursprungsländern je nach Gewichtsanteil. Das Bundesernährungsministerium bringt jetzt eine Verordnung für die nationale Umsetzung auf den Weg. Verbraucherschützer begrüßen das als überfällig und mahnen noch weitere verpflichtende Herkunftsangaben an.
Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen.» Eine klare Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher sorge für Fairness im Wettbewerb und mache es auch allen leichter, sich für heimische Produkte zu entscheiden.
Bisherige Kennzeichnung «für Außerirdische»?
Dabei muss das Ursprungsland prinzipiell angegeben werden, wie eine EU-Richtlinie schon festlegt. Stammt der Glas-Inhalt aber aus mehreren Ländern, können es noch auch pauschale Angaben für die gesamte Honigmischung sein: aus den 27 EU-Ländern, aus «Nicht-EU-Ländern» rund um den Globus oder eben eine «Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern».
Die Verbraucherorganisation Foodwatch monierte bereits seit längerem: «Für Außerirdische mag eine solche Kennzeichnung vielleicht interessant sein.» Denn das sage nicht mehr aus als «Herkunft: Planet Erde». Etwas konkreter sind schon Angaben wie «aus Lateinamerika» oder «Chile, Guatemala und Uruguay».
Eingeführt wird nun aber eine verpflichtende Ursprungslandkennzeichnung für Mischungen, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Und dabei müssen die Länder in absteigender Reihenfolge ihres Anteils und zusätzlich mit dem Gewichtsanteil in Prozent angegeben werden. Ein einziges Ursprungsland ist wie bisher ohne Prozentzahl anzugeben, also etwa «Honig aus Deutschland».
Neue Regeln sollen ab Mitte 2026 greifen
Die 2024 auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie muss bis zum 14. Dezember in deutsches Recht umgesetzt sein. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 14. Juni 2026. Dabei gilt: «Was bis zum Stichtag nach den bisherigen Vorgaben hergestellt, abgefüllt und gekennzeichnet wurde, kann auch nach dem Stichtag abverkauft werden», erläuterte der Ministeriumssprecher. Für die Wirtschaft sei so insgesamt eine Übergangsfrist von 24 Monaten geschaffen worden.
Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann sagte zu den Neuregelungen: «Eine transparente Herkunftskennzeichnung bei Honig ist längst überfällig.» Verbraucherinnen und Verbraucher wollten wissen, wo ihr Essen herkommt. «Egal, ob Honig oder jedes andere Produkt: Die Herkunft der Hauptzutaten sollte eine Pflichtangabe auf allen Lebensmittelpackungen sein.» Konsequente Kontrollen müsse es gegen «Honigpanscherei» etwa mit Zuckersirup geben.
Deutschland ist Honig-Importland
Hintergrund von Honigmischungen ist ganz generell auch, dass die heimische Erzeugung die Nachfrage nicht deckt. Der Selbstversorgungsgrad sank im vergangenen Jahr um 5 Prozentpunkte auf 37 Prozent, wie aus Daten des Agrarministeriums hervorgeht. Importiert wurden demnach 72.600 Tonnen. Wichtigste Herkunftsländer nach Menge waren die Ukraine (22 Prozent), Argentinien (14 Prozent), Rumänien und Mexiko (jeweils 7 Prozent).
Nach Branchenangaben sichert das Mischen von Honigen unterschiedlicher Herkunft ein verlässliches Produkt in Geschmack, Konsistenz und Qualität. Mit der Qualität hätten die neuen genaueren Kennzeichnungen aber nichts zu tun, erläuterte der Honig-Verband der Importeure und Abfüller generell. «Schließlich produzieren immer Bienen den Honig – unabhängig von Landesgrenzen.»