Länder wollen Elementarschadenversicherung gesetzlich regeln

Wenn das Eigenheim von Überschwemmungen betroffen ist, kann eine Elementarschadenversicherung zumindest den finanziellen Schaden lindern.
Foto: dpa

METTLACH-ORSCHOLZ (dpa-AFX) -Die Umweltminister der Länder dringen auf schnelle gesetzliche Regelungen für eine Elementarschadenversicherung gegen die Schäden von Naturkatastrophen. “Wir haben daran erinnert, dass die Elementarschadenversicherung kommen muss”, sagte die Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und saarländische Ressortchefin Petra Berg (SPD) nach einer Tagung in Mettlach-Orscholz.

Dies könne auch eine “Elementarschaden-Pflichtversicherung” sein. Die Menschen müssten “sicher sein, dass ihre Schäden reguliert werden können”. In einem Beschluss wird darauf hingewiesen, dass nur etwa 54 Prozent der Hausbesitzer gegen Elementarschäden – beispielsweise die Zerstörung eines Hauses durch einen über die Ufer getretenen Fluss – versichert seien.

Bundesminister unterstützt Länderforderung

Bisher hätten die Länder nach Katastrophen Milliardenbeträge ausgegeben, um Betroffenen zu helfen. Nun müsse der Bund zu diesem Thema einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. “Zunächst setzen wir auf eine freiwillige Lösung”, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Sollte das nicht möglich sein, werde man rechtlich handeln.

Falls es keine freiwillige Versicherungslösung gebe, müssten zeitnah Schritte zu einer Pflichtversicherung unternommen werden, heißt es im Beschluss der Länderminister. “Wenn die deutsche Versicherungsgemeinschaft jetzt nicht unverzüglich eine Lösung vorliegt, dann wird es diese solidarische, staatlich verbindliche Elementarschutzversicherung geben”, sagte Umweltminister Till Backhaus (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn nicht freiwillig, dann verpflichtend

“Wir haben jetzt ein Jahr Zeit und in diesem Jahr ist das zu realisieren.” In dem Beschluss begrüßten die Ministerinnen und Minister aus den Ländern die Vereinbarung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, wonach künftig im Neugeschäft Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Absicherung der Elementarschäden angeboten werden dürfen. Zugleich soll eine staatliche Rückversicherung eingeführt werden.

“Wir brauchen eine Lösung, die uns in die Lage versetzt, diese Schäden am Ende zu solidarisieren”, sagte der hessische Umweltminister Ingmar Jung (CDU). Wenn ein freiwilliges Modell nicht funktioniere, “dann müssen wir zu einer Pflichtversicherung kommen.”

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