Das Landgericht Braunschweig hat das Strafverfahren zur VW-Dieselaffäre gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn wegen seiner andauernden Erkrankung vorläufig eingestellt. Die 16. Strafkammer sieht darin ein vorübergehendes Verfahrenshindernis. Winterkorn gilt laut Gericht derzeit als verhandlungsunfähig. Damit ist völlig offen, ob das Verfahren gegen den früheren Topmanager überhaupt beendet werden kann.
Die Wirtschaftskammer werde weiterhin fortlaufend mit einem Sachverständigen prüfen, ob Winterkorn wieder verhandlungsfähig sei, teilte das Landgericht weiter mit. Sollte dieser Fall ein eintreten, werde das Verfahren gegen den mittlerweile 78-Jährigen fortgesetzt.
Der VW-Skandal flog im September 2015 auf, als die US-Umweltbehörde EPA über Manipulationen bei Abgastests von Dieselautos informierte. Kurz zuvor hatte VW falsche Testergebnisse eingeräumt. Wenige Tage später trat Konzernchef Winterkorn zurück und der Autobauer schlitterte in eine der größten Krisen der Unternehmensgeschichte.
2024 startete der Prozess gegen Winterkorn. Dabei widersprach der Angeklagte den Vorwürfen gegen sich und sah seine erfolgreiche Karriere durch die Dieselaffäre beschädigt. Ein Unfall Winterkorns unterbrach den Prozess nach nur wenigen Tagen. (dpa/cw)