Berlin (dpa) – Die verbreitete Vorstellung, Menschen mit Diabetes hätten am Steuer ein erhöhtes Unfallrisiko, ist nach Einschätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) überholt. Die Fachgesellschaft hat nun nach eigenen Angaben ihre Leitlinie «Diabetes und Straßenverkehr» entsprechend aktualisiert. Die Leitlinie richtet sich an Menschen mit Diabetes, behandelnde Teams, Behörden sowie Gutachterinnen und Gutachter.
Risiko für Unterzuckerung deutlich gesunken
Viele Menschen mit Typ-2-Diabetes erhalten heute Medikamente, die keine Unterzuckerungen auslösen, wie es zur Begründung in einer DDG-Mitteilung heißt. Bei insulinpflichtigen Menschen kämen immer häufiger Systeme zum Einsatz, die den Glukoseverlauf kontinuierlich anzeigten oder die Insulinabgabe automatisiert anpassten. Warnsignale machten kritische Werte früh sichtbar.
«Diese Fortschritte haben die Stoffwechselkontrolle grundlegend verändert», erklärte ein Mitautor der Leitlinie, der Mediziner Friedhelm Petry. Eine Unterzuckerung bleibe zwar das größte Risiko im Straßenverkehr. Die Zahl solcher Ereignisse sei durch moderne Technik und Schulungen aber deutlich gesunken.
DDG: Einschränkungen für bestimmte Berufe sind veraltet
Die Leitlinie empfiehlt Diabetikern, vor dem Losfahren ihren Glukosewert zu prüfen und nur dann zu starten, wenn er ausreichend hoch ist. Menschen mit kontinuierlicher Glukosemessung sollten die Warnfunktionen aktiviert haben. Bei kritischen Werten sollten Betroffene die Fahrt unterbrechen und ihren Glukosewert stabilisieren.
In der Leitlinie geht es auch um berufliche Einschränkungen für Diabetikerinnen und Diabetiker. Regeln, die Menschen mit Diabetes von bestimmten Tätigkeiten etwa bei Polizei, Feuerwehr oder im Flug- und Schifffahrtsverkehr ausschlössen, basierten auf veralteten Einschätzungen, heißt es. «Viele berufsbezogene Vorgaben stammen aus einer Zeit, in der Glukosemessungen nur wenige Momentaufnahmen lieferten», betonte Leitlinien-Koordinator Wolfgang Wagener. Eine Person aufgrund der Erkrankung pauschal auszuschließen, sei medizinisch nicht mehr gerechtfertigt und daher diskriminierend.





