Magdeburger Todesfahrer nicht verhandlungsfähig

Der Platz des Angeklagten im Gerichtssaal ist in einem Glaskasten. (Archivbild)
Der Platz des Angeklagten im Gerichtssaal ist in einem Glaskasten. (Archivbild) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Von Anfang an spielte die Nahrungsverweigerung des Todesfahrers im Strafprozess eine Rolle. Jetzt hat es Folgen für seine Verhandlungsfähigkeit.

Magdeburg (dpa) – Der mutmaßliche Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist nach ärztlicher Einschätzung nicht verhandlungsfähig. Das sei die Einschätzung des Anstaltsarztes des Gefängnisses in Burg, in dem der 51-Jährige untergebracht ist, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg. Taleb al-Abdulmohsen sei im Hunger- und Durststreik. Sein Gewicht sei stark auf 47,6 Kilogramm gesunken, die Vitalwerte verschlechterten sich von Tag zu Tag. Es stehe ein akutes Nierenversagen im Raum. Ein medizinischer Sachverständiger im Gerichtssaal schätze ein, dass der Angeklagte dauerhaft medizinisch überwacht werden müsste.

Gericht berät über Fortgang

Das Landgericht Magdeburg nahm die Beratungen zum Fortgang der Verhandlung auf. Die Frage ist, ob ohne den Angeklagten fortgesetzt wird, da er die Verhandlungsfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat, so Sternberg. 

Dass der Angeklagte Essen verweigert, spielt seit Beginn des Prozesses am 10. November eine Rolle. Schon am zweiten Verhandlungstag hatte al-Abdulmohsen gesagt: «Jetzt mache ich den Hungerstreik seit gestern. Ich will das drei Wochen machen. Man erwartet keine körperlichen Schäden.» Nebenklagevertreter hatten eine mögliche Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten immer wieder thematisiert.

Richter sieht Fortsetzung möglich

Der Vorsitzende Richter Sternberg hatte stets betont, man habe das genau im Blick. Allerdings zeigte sich das Gericht schon an den ersten Verhandlungstagen unbeeindruckt von den Ankündigungen des Angeklagten, Nahrung zu verweigern. «Sie haben es nicht in der Hand, durch Hunger- oder Durststreik die Verhandlung zu verzögern oder zu torpedieren», betonte Richter Sternberg. Da die Anklage verlesen sei und al-Abdulmohsen Gelegenheit hatte auszusagen, könne die Verhandlung auch ohne ihn fortgesetzt werden, erklärte Sternberg damals. 

Am 20. Dezember 2024 war der Mann aus Saudi-Arabien mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Stundenkilometern über den Weihnachtsmarkt gerast. Es starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden verletzt. Al-Abdulmohsen hat die Tat gestanden.

Sechs Tote und viele Verletzte

Am 20. Dezember 2024 war der Mann aus Saudi-Arabien mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Stundenkilometern über den Weihnachtsmarkt gerast. Es starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden verletzt. Al-Abdulmohsen hat die Tat gestanden.

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