Mehr als 100.000 Visa zum Familiennachzug erteilt

Visa gab es vor allem für Ehepartner von in Deutschland lebenden Ausländern, aber auch für mehr als 37.000 Kinder. (Archivbild)
Visa gab es vor allem für Ehepartner von in Deutschland lebenden Ausländern, aber auch für mehr als 37.000 Kinder. (Archivbild) Foto: Boris Roessler/dpa
Die Familie nach Deutschland nachzuholen, ist für manche Flüchtlinge schwieriger geworden. Das Auswärtige Amt legt Zahlen für dieses Jahr vor.

Berlin (dpa) – Trotz deutlicher Verschärfungen der schwarz-roten Bundesregierung wurden in diesem Jahr mehr als 100.000 Visa zum Familiennachzug erteilt. Das geht aus Zahlen des Auswärtigen Amts hervor, über die die «Welt am Sonntag» berichtete.

Demnach wurden bis Ende November allein bezogen auf die fünf Staatsangehörigkeiten mit den meisten Anträgen 101.756 Visa bewilligt. Hauptnationalitäten waren demnach Türken (14.907) und Syrer (13.148), gefolgt von Indern (9.286), Menschen aus dem Kosovo (7.143) und aus Albanien (4.426).

In etwas mehr als einem Drittel der Fälle (37.227) ging es um Visa für den Nachzug von Kindern zu ihren Eltern. Umgekehrt wurden rund 3.500 Visa erteilt, damit Eltern zu ihren Kindern ziehen können. Am häufigsten wurden mit 44.426 Fällen Visa für Ehepartner von in Deutschland lebenden Ausländern vergeben. Weitere 16.298 Visa gab es, damit jemand zu einem Ehepartner mit deutschem Pass ziehen konnte.

Einschränkungen seit Sommer

Das Nachzugsrecht gilt meist nur für die Kernfamilie, also Ehepartner und minderjährige Kinder. Ausnahmen gibt es für wenige Härtefälle und seit einer Ampel-Reform im März 2024 für Eltern und Schwiegereltern von Hochqualifizierten und Fachkräften, die den Lebensunterhalt der ganzen Familie eigenständig sichern können.

Im Juli hatte die Bundesregierung den Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus – anders als bei anerkannten Flüchtlingen – für zwei Jahre ausgesetzt. Nur in «Härtefällen» sollen subsidiär Schutzberechtigte – in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien – noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachholen dürfen.

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