Mehr Angebote für Patienten in Apotheken geplant

Auch einige Apotheken bieten Grippeschutzimpfungen an. (Archivbild)
Einige Apotheken bieten heute schon Grippeschutzimpfungen an. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

BERLIN (dpa-AFX) – In Apotheken sollen nach Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig mehr Leistungen zu bekommen sein – von Impfungen über Vorsorge bis zu weiteren Medikamenten auch ohne ärztliches Rezept. Das Ministerium gab dazu nun zwei Entwürfe in die regierungsinterne Abstimmung, die auch mehr Flexibilität bei Öffnungszeiten und Anforderungen an den Betrieb von Zweigstellen vorsehen. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sprach von einem wichtigen Schritt, um die wohnortnahe Arzneiversorgung zu sichern.

Warken hatte Kernpunkte ihrer Pläne schon beim Apothekertag im September präsentiert und erntete dafür teils heftige Ärzte-Proteste. Union und SPD haben eine Apothekenreform im Koalitionsvertrag vereinbart. Jetzt liegen Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung vor. Die Reform stärke die Apothekenteams, entlaste die Betriebe von Bürokratie und schaffe neue Kompetenzen, die Patientinnen und Patienten unmittelbar zugutekommen, sagte Pantazis.

Vorsorge, Schnelltests, Impfungen

Unter anderem sollen Apotheken künftig neue Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen möglich sein – also etwa auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).

Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten auf Selbstzahlerbasis Schnelltests auf bestimmte Erreger bekommen können – etwa auf Influenza, Noro- oder Rotaviren. Das soll Infektionsketten schneller unterbrechen.

In bestimmten Fällen sollen Apotheken zudem auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne sonst nötige ärztliche Verordnung abgeben können. Gehen soll das zum einen, wenn Patienten ein bekanntes Langzeitmedikament nehmen. Erlaubt werden soll dann unter bestimmten Voraussetzungen die einmalige Abgabe der kleinsten Packung. Erlaubt werden soll es auch bei “akuten, unkomplizierten Formen bestimmter Erkrankungen”.

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