Missgeschick im Ferienhaus: Schaden rasch Versicherer melden

Missgeschick im Ferienhaus: Wer Schäden verursacht, muss grundsätzlich dafür haften.
Missgeschick im Ferienhaus: Wer Schäden verursacht, muss grundsätzlich dafür haften. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn
Geht in der Unterkunft etwas zu Bruch, müssen Urlauber dafür geradestehen. Welche Versicherung dann greift und warum man mit der Schadenmeldung nicht zu lange warten sollte.

Beim Ballspielen geht eine Scheibe zu Bruch, während des Fernsehabends verkippt man aus Versehen ein Glas Rotwein auf das beige Sofa: Passieren solche Missgeschicke im Ferienhaus, müssen Urlauber dafür geradestehen – Vermieter können Schadenersatz verlangen.

Die gute Nachricht: Die private Haftpflichtversicherung greift in solchen Fällen, sofern in der Police auch Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten mitversichert sind. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin und rät, die Versicherungsbedingungen vor dem Urlaub dahingehend zu prüfen oder im Zweifel beim Anbieter nachzufragen. Denn einige Policen deckten solche Schäden nur begrenzt ab oder enthielten bestimmte Ausschlüsse.

Vor Ort gilt: Passiert so ein Missgeschick, sollte man den Schaden mit Fotos und Videos dokumentieren und schnellstmöglich dem Versicherer melden, rät BdV-Vorständin Bianca Boss. Das heißt, man sollte nicht erst abwarten, bis der Ferienhausvermieter eine Forderung stellt. Sonst riskiert man, wegen einer verspäteten Schadenmeldung keine Leistung zu erhalten. (dpa/tmn)

Diesen Artikel teilen
Foto: Money Day Banner
Anzeige
Foto: Laura Karasek, CR 04/25

Jetzt neu

In Laura Karasek kommt vieles zusammen: Juristerei und Entertainment, Hochkultur und Hotpants, „Opernball und Arschgeweih“, wie sie es im Courage-Interview nennt.