Muss ich meine Kündigung im Team auf Wunsch geheim halten?

Die Eigenkündigung soll noch ein Geheimnis bleiben? Das können Arbeitgeber in der Regel nicht verlangen.
Die Eigenkündigung soll noch ein Geheimnis bleiben? Das können Arbeitgeber in der Regel nicht verlangen. Foto: Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn
Darf die Chefin verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Köln (dpa/tmn) – Wer kündigt und das Unternehmen verlässt, möchte das vielleicht direkt dem Team mitteilen. Doch was, wenn der Arbeitgeber verlangt die Kündigung erst einmal geheim zu halten – etwa, damit keine unnötige Unruhe unter den verbleibenden Mitarbeitenden entsteht?

«Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch darauf, dass eine Kündigung vertraulich behandelt wird», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Führungskraft kann zwar den Wunsch auf Geheimhaltung äußern, doch die Entscheidung anderen davon zu erzählen, liegt in diesem Fall bei der Person, die gekündigt hat. 

Stillschweigen über die Kündigung: Wann Ausnahmen gelten können

Aber: Auch bei einer Eigenkündigung besteht die sogenannte Rücksichtnahmepflicht weiter. Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers wahren. Das Verschweigen einer Kündigung fällt in aller Regel nicht unter diese Rücksichtnahmepflicht. 

Es kann aber in seltenen Fällen Ausnahmen geben. Wird das Bekanntwerden der Kündigung dem Unternehmen schaden, kann in einzelnen Situationen die Geheimhaltung bei Aufforderung verpflichtend sein.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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