Nach AfD-Einstufung: Minister lehnt Gesinnungsprüfung ab

Innenminister Armin Schuster lehnt nach AfD-Einstufung anlasslose Gesinnungsprüfung für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft ab. (Archivbild)
Innenminister Armin Schuster lehnt nach AfD-Einstufung anlasslose Gesinnungsprüfung für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft ab. (Archivbild) Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Für den Verfassungsschutz ist die AfD eine «gesichert rechtsextremistische Bestrebung». Zieht das auch Konsequenzen in Sachsen nach sich?

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch pauschale Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch im Freistaat ausgeschlossen. «Eine anlasslose Gesinnungsprüfung oder einen neuen Radikalenerlass wird es in Sachsen nicht geben», sagte Schuster der Zeitung «taz» (Mittwochsausgabe). Dienstherren würden aus guten Gründen die Parteimitgliedschaft ihrer Beschäftigten nicht kennen. «Das sollte auch so bleiben.»

Anders sei der Fall für Beamte, die einen sicherheitsrelevanten Job anstrebten, sagte Schuster der Zeitung weiter. «Dann gibt es schon heute eine Überprüfung – und für Mitglieder einer extremistischen Partei ist das ein Problem.» Für das Gros der Beamten sei aber eine reine Mitgliedschaft nicht ausreichend für die Annahme eines Dienstvergehens.

Keine Schnellschüsse beim AfD-Verbotsverfahren

Schuster sprach sich zudem gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus. Die Latte für ein Verbot liege weit höher als eine Einstufung durch den Verfassungsschutz, betonte der CDU-Politiker. «Ich kann deshalb den Furor nicht nachvollziehen, mit dem viele jetzt ein Verbotsverfahren fordern.» Für ein erfolgreiches Verbot durch das Bundesverfassungsgericht brauche es auch ein kämpferisch-aggressives Vorgehen. Dieses lässt sich nach Ansicht des Ministers bisher nicht so einfach belegen.

Der Verfassungsschutz hatte am Freitag bekanntgemacht, dass er die AfD als gesichert rechtsextremistisch betrachtet. Die AfD hat gegen die Einstufung inzwischen Klage eingereicht. (dpa/cw)

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