Pflegende Angehörige können Pauschbetrag geltend machen

Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung beantragen.
Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn
Bis zu 1800 Euro - um so viel Geld werden Freunde und Angehörige von Pflegebedürftigen steuerlich entlastet, wenn sie sich pflegerisch einbringen. Es gelten aber gewisse Voraussetzungen.

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