Pflegende Angehörige können Pauschbetrag geltend machen

Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung beantragen.
Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung beantragen. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn
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Bis zu 1800 Euro - um so viel Geld werden Freunde und Angehörige von Pflegebedürftigen steuerlich entlastet, wenn sie sich pflegerisch einbringen. Es gelten aber gewisse Voraussetzungen.

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