Prostituiertenschutz-Kommission nimmt Arbeit auf

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 ist Sexarbeit in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern ein normales Gewerbe.
Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 ist Sexarbeit in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern ein normales Gewerbe. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die von Bundesfrauenministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten hat die Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel zu erarbeiten.

Wissenschaftliche Expertise bündeln

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, unter anderem aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.

Die Kommission wird untersuchen, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen. Gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes sollen zudem erarbeitet werden. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden.

Die freiwillige Ausübung der Prostitution durch Erwachsene sowie die Nachfrage danach sind in Deutschland zulässig. Statistische Daten, wie viele Menschen in der Prostitution es in Deutschland gibt, existieren bislang nicht; es liegen lediglich Schätzungen vor.

Im Jahr 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Statistische Bundesamt berichtete zum Ende des Jahres 2023 von rund 30.636 angemeldeten Prostituierten und 2312 gültigen Erlaubnisse für ein Prostitutionsgewerbe in Deutschland. 

Die überwiegende Mehrzahl der Prostituierten ist weiblich, aber auch Jungen, Männer sowie trans- und nicht-binäre Personen bieten sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung an. Auf Grundlage der bisher erhobenen Daten haben rund 80 Prozent der angemeldeten Menschen in der Prostitution keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Bundesregierung verfolgt umfassende Strategie

Die Bundesregierung verfolgt eine umfassende Strategie beim Umgang mit Prostitution. Diese zielt darauf ab, Menschen in der Prostitution zu unterstützen, wenn sie Hilfe benötigen. Dabei steht auch die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen in der Prostitution im Fokus, um ihre Situation nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig gilt es, Personen in der Prostitution bestmöglichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung zu gewährleisten sowie Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution von Minderjährigen entschlossen zu begegnen. 

Menschenhandel und sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie weitere Kriminalität im Umfeld von Prostitution müssen mit allen präventiven und repressiven Mitteln des Rechtsstaats verhindert beziehungsweise bekämpft werden: durch Schutz und Hilfen für Betroffene mithilfe des Strafrechts wie auch durch ordnungsbehördliche Überwachung.

So ist es dem Bundesgesellschaftsministerium ein besonderes Anliegen, zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln, um in der Prostitution tätigen Personen alternative Erwerbsmöglichkeiten zu eröffnen. Gleichermaßen sollen Hürden abgebaut werden, die einem Umstieg aus der Prostitution entgegenstehen.

Heterogene Gruppe ansprechen

Personen, die aus der Prostitution umsteigen wollen und dabei Unterstützung benötigen, sind eine äußerst heterogene Gruppe. Neben unterschiedlichen Motiven für einen Umstieg aus der Prostitution, bestehen individuelle Beratungsbedarfe für die Existenzsicherung. Auch die beruflichen Qualifikationen, um alternative Erwerbsmöglichkeiten zu erschließen, sind äußerst divers. Daraus ergeben sich unterschiedliche Unterstützungsbedarfe und persönliche Belastungsfaktoren, denen mit innovativen Ansätzen begegnet werden muss.

Fünf Projekte wurden gefördert

Das Bundesgesellschaftsministerium förderte daher von August 2021 bis Juli 2024 insgesamt fünf Projekte zur Umstiegsberatung von Menschen in der Prostitution mit dem Ziel, realistische und nachhaltige Perspektiven zum eigenverantwortlichen Erwerb des Lebensunterhalts außerhalb der Prostitution zu eröffnen.

Die drei selbstständigen Bundesmodellprojekte, die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt wurden, wurden in Bremen/Bremerhaven (Träger: Stabsbereich Frauen Bremen), Saarbrücken (Träger: Diakonisches Werk an der Saar gGmbH und ALDONA e.V.) und Rostock (Träger: STARK MACHEN e.V.) durchgeführt. (Quelle: BMBFSFJ)

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