Rechtsbeistand: Wann ist er ein Kann, wann ein Muss?

Strafrechtsverhandlungen verlangen regelmäßig Rechtsbeistände für Angeklagte.
Strafrechtsverhandlungen verlangen regelmäßig Rechtsbeistände für Angeklagte. Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn
Streitwert, Rechtsfall, Gerichtsart: Ob eine anwaltliche Vertretung vor Gericht Pflicht ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie die konkreten Regelungen sind.

Berlin (dpa/tmn) – Bei vielen juristischen Problemen ist das Hinzuziehen einer Anwältin oder eines Anwalts optional, bei manchen Rechtsstreitigkeiten ist das ein Muss. Aber was gilt wo?

«Im Zivilrecht besteht beispielsweise ein Anwaltszwang, wenn das Verfahren statt vor dem Amtsgericht vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht oder vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird», sagt Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin. Das Amtsgericht etwa ist derzeit für Verfahren zuständig, bei denen es um einen Streitwert bis zu 5.000 Euro geht.

Auch bei bestimmten Gerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. «Das gilt zum Beispiel bei einer Ehescheidung vor dem Familiengericht», so Beyrich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt aber ein Anwalt. Dieser kann dann zwar nur eine Partei vertreten, sollte aber bei Einvernehmlichkeit keine große Rolle spielen.

Im Strafrecht muss es eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger geben, wenn die mutmaßliche Tat eine mögliche Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe nach sich zieht oder wenn nicht ausgeschlossen ist, dass Untersuchungshaft verhängt wird. Auch bei einer sehr komplexen Sach- und Rechtslage ist im Strafrecht eine Anwältin oder ein Anwalt ein Muss.

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