Das EU-Parlament hat den Weg für schärfere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten in der vergangenen Woche unter anderem für eine Bargeldobergrenze von 10 000 Euro in der EU.
Die nationalen Regierungen können den Angaben zufolge allerdings auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.
In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10 000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.
Die geplanten neuen Gesetze geben außerdem den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.
Neben Banken und Casinos müssen künftig auch Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Zur Überwachung der Regeln ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant, die “Anti-Money Laundering Authority” (AMLA). Sie soll unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen.
Die Vorhaben müssen von den EU-Staaten noch bestätigt werden. Das gilt aber als Formsache.