Rente in Gefahr: Adressänderungen zeitnah mitteilen

Umzug rechtzeitig melden - auch der Renten Service sollte die neue Adresse wissen.
Umzug rechtzeitig melden - auch der Renten Service sollte die neue Adresse wissen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Es ist kein schwieriger Schritt – aber ein entscheidender: Wollen Ruheständler vermeiden, dass ihre Rentenzahlungen ausbleiben, sollten sie nach einem Umzug umgehend ihre neue Adresse durchgeben.

Umgezogen? Dann sollten Sie sich spätestens innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Bürgeramt umgemeldet haben. Rentnerinnen und Rentner sollten darüber hinaus auch dem Renten Service der Deutschen Post, der für die Auszahlung der Rente zuständig ist, ihre neue Adresse mitteilen. Und zwar unabhängig davon, ob der neue Wohnsitz im In- oder Ausland liegt. Ansonsten können die Überweisungen unter Umständen eingestellt werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

Der Grund: Kann die neue Adresse nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service weitere Rentenzahlungen. So sollen Überzahlungen vermieden werden. Erst wenn daraufhin die neue Anschrift übermittelt wird, kommt die Rente wieder aufs Konto.

So meldet man dem Renten Service die neue Adresse

Wer dem Ärger vorbeugen möchte, sollte besser proaktiv eine Änderungsmitteilung an den Renten Service abschicken. Das geht online unter www.rentenservice.com. Wer eine postalische Mitteilung bevorzugt, kann das entsprechende Formular ebenfalls online herunterladen und ausdrucken oder in jeder Postfiliale mitnehmen.

Die Adresse des zuständigen Renten Services steht im Rentenbescheid und in den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen. Die aktualisierte Adresse leitet der Renten Service automatisch auch an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. (dpa/tmn)

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